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Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Verlängerung und Vormerken.

Selbst verlängern via LISSS?

... nur vor Ablauf der Leihfrist!

Nach Anmeldung in LISSS finden Sie unter Mein Konto eine Auflistung aller entlehnten Werke. Um eine Leihfristverlängerung durchzuführen, klicken Sie auf Alle verlängern, um die Leihfrist aller Werke zu verlängern oder markieren Sie einzelne Exemplare in der Liste und klicken auf Ausgewählte verlängern.

Die Leihfrist wird um die ursprüngliche Entlehndauer verlängert. Eine Verlängerung der Entlehndauer muss vor Ablauf der Leihfrist durchgeführt werden.

Bitte überprüfen Sie nach dem Verlängern, ob auch tatsächlich bei allen Werken eine Leihfristverlängerung durchgeführt werden konnte! Die Leihfrist kann nur dann verlängert werden, wenn keine Vormerkung auf das Buch besteht und nicht die maximale Entlehndauer erreicht wurde.
 


Verlängerung an der Leihstelle

Eine Verlängerung kann - vor Ablauf der Frist - während der Öffnungszeiten der Leihstelle beantragt werden. Dazu müssen die Bücher und auch die Entlehnberechtigung vorgewiesen werden. Die Leihfrist kann immer wieder verlängert werden, solange keine Vormerkung auf das Buch besteht. Auch bereits gemahnte Bücher bringen Sie bitte für eine Verlängerung in die Bibliothek mit!

Für Studierende, Diplomand*innen/Dissertant*innen und für Allgemeine Benützer*innen wird die maximale Gesamtentlehndauer auf 25 Monate begrenzt.
Innerhalb dieses Zeitraums darf weiterhin beliebig oft verlängert werden, nach Ablauf der 25 Monate müssen die Bücher zurückgebracht werden, um wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen. Diese Maßnahme betrifft neue und bestehende Ausleihen gleichermaßen. (Sollten Sie die Bücher nach zwei Jahren Ausleihzeit tatsächlich noch benötigen, können diese selbstverständlich neu entlehnt werden.)

Hinweis
Die Leihfrist bleibt unverändert 1 Monat bei Erstentlehnung und bei Verlängerung!

Wenn Ihnen eine Verlängerung über Internet nicht möglich ist, verlängert die Bibliothek ausnahmsweise Leihfristen auch telefonisch.

 

Erinnerungsservice

Als besonderes Service verschickt die Bibliothek vor Ablauf der Leihfrist ein Erinnerungsschreiben per eMail, um die Leser*innen an die rechtzeitige Rückgabe oder Verlängerung der von Ihnen entlehnten Medien zu erinnern.

Diese Erinnerungsmail ist ein freiwilliges, nicht verbindliches Service der Bibliothek und enthebt die Leser*innen nicht der Pflicht zur eigenen Überwachung der Leihfristen. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie für die rechtzeitige Zustellung dieser Erinnerung.

Prüfen Sie daher unbedingt, ob die in Ihrem Bibliothekskonto eingetragene Adresse aktuell ist, und lesen Sie regelmäßig Ihre Mails!
(Täglich kommen mehrere unzustellbare Mails zurück, weil sich z.B. die Adresse geändert hat, die Mailbox überfüllt ist oder der Mailserver in der betreffenden Zeit nicht funktioniert hat.)

Erinnerung

Ihre Leihfrist läuft bald ab!

Bitte teilen Sie der Leihstelle
Ihre eMail-Adresse mit,
wenn Sie erinnert werden möchten.

SelfCheck

Bücher selbst entlehnen und Leihfrist verlängern

Mit Ihrer JKU Card können Sie Bücher nicht nur an der Leihstelle ausborgen, sondern bis fünf Minuten vor dem Schließen der Hauptbibliothek entlehnbare Bücher auch gerne selbst entlehnen. Zudem können Sie bei bereits ausgeborgten Werken die Leihfrist verlängern.

Voraussetzungen
- JKU Card
- Keine Sperren der Entlehnberechtigung (z.B. offene Mahngebühren, gemahnte Bücher zu Hause, oder eine falsche Adresse...)

Beachten Sie die Anleitung auf dem Bildschirm!
Bitte denken Sie daran, nur bei ordnungsgemäßer Entlehnung erfolgt auch eine zuverlässige Entsicherung der Bücher, die ein Verlassen der Bibliothek ermöglicht, ohne einen Alarm der Buchsicherungsanlage auszulösen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Leihstelle oder an den INFO-Schalter!
Es gelten die üblichen Entlehnbedingungen.

Automat zur Entlehnung von Büchern in Selbstbedienung in der Bibliothek der JKU

Vormerken

Ist ein gewünschtes Buch zur Zeit entlehnt, können Sie sich an der Leihstelle darauf vormerken lassen oder selbst via Internet in LISSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster vormerken.

Sie müssen in LISSS angemeldet sein, um eine Vormerkung anzulegen. Wenn Sie in der LISSS-Trefferliste auf Bestand klicken, sehen Sie im neu geöffneten Fenster das Fälligkeitsdatum - bis zu diesem Zeitpunkt ist das Buch entlehnt. Wenn Sie sich für dieses Buch vormerken wollen, dann klicken Sie unter Bestelloptionen auf Vormerkung. Im neuen Fenster zum Bestätigen noch einmal auf Vormerkung klicken - damit ist Ihre Vormerkung registriert.

Nach Eintreffen des Buches bleibt es genau drei Tage für Sie reserviert und kann während dieser Zeit abgeholt werden. Teilen Sie der Bibliothek Ihre eMail-Adresse mit, dann werden Sie vom Eintreffen des Buches informiert. Andernfalls erfolgt keine Verständigung! Erkundigen Sie sich daher regelmäßig (auch telefonisch unter Bekanntgabe Ihres Namens) an der Leihstelle, ob das vorgemerkte Buch schon eingetroffen ist.

Vormerkungen löschen

Nach Anmeldung in LISSS wählen Sie Mein Konto aus. Dort finden Sie unter Bestellungen alle Vormerkungen. Gelöscht werden kann eine Vormerkung, indem Sie unter Aktionen auf Abbrechen klicken.
Bücher mit Status "bereitgestellt" können nicht mehr selbst gelöscht werden. Wenn Sie diese Bücher nicht mehr benötigen, antworten Sie bitte auf die diesbezügliche Benachrichtigungsmail. Die Bibliothek wird dann die Reservierung von Ihrem Konto löschen und das Buch der/dem nächsten Interessent*in zur Verfügung stellen.