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Zusatzinformationen:

Kontakt Entlehnung

leihstelle.bibliothek@jku.at Telefon: +43 732 2468 9394 oder 1394

Kontakt Fernleihe

fernleihe.bibliothek@jku.at Telefon: +43 732 2468 9374, 9379 oder 9371


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Entlehnung

Entlehnbedingungen:

Die Leihfrist beträgt 1 Monat (in der Hauptbibliothek).

Studierende dürfen insgesamt höchstens 25 Bücher gleichzeitig entlehnen.

Allgemeine BenützerInnen“ (außeruniversitäre Personen) dürfen in der Hauptbibliothek 20 Bücher gleichzeitig ausleihen.

Für DiplomandInnen und DissertantInnen der JKU kann die Anzahl der gleichzeitig entlehnten Bände auf höchstens 50 erweitert werden. Dieser Sonderstatus gilt nur für ein halbes Jahr und wird nur bei Vorlage einer Bestätigung des betreuenden Lehrpersonals erteilt.

  • application/pdfFormular (272KB, Antrag auf Sonderstatus bei Diplomarbeit)
  • application/pdfFormular (273KB, Antrag auf Sonderstatus bei Dissertation oder Master-Thesis)


Entlehnberechtigung:

Die Entlehnung erfolgt automationsunterstützt. Sie benötigen daher eine Entlehnberechtigung in Form eines Strichcodeetiketts, die Sie bei der ersten Entlehnung erhalten und die bei jeder weiteren vorzuweisen ist.
Für Studierende wird dieses Strichcodeetikett in den Studienausweis = KeplerCard integriert. Die KeplerCard kann als Entlehnausweis verwendet werden!
Die Erstausstellung der Entlehnberechtigung erfolgt für Studierende der JKU unentgeltlich. Duplikate nach Verlust der Karte werden gegen Ersatz von EUR 10,- erstellt. (§ 5 Benützungsordnung).
Das Antragsformular erhalten Sie entweder an der Leihstelle oder Sie können es auch bereits ausgefüllt zur Leihstelle mitnehmen (Download siehe unten); dort wird Ihre KeplerCard aktiviert bzw. eine neue Entlehnkarte ausgestellt.

Auch Nicht-Studierende und Nicht-Universitätsangehörige (ab 18 Jahren) sind entlehnberechtigt! Diese erhalten eine eigene Entlehnkarte. Es ist ein Kostenersatz von EUR 10,- für die Ausstellung dieser Karte zu leisten. Duplikate nach Verlust der Karte werden gegen Ersatz von EUR 10,- erstellt. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis für die Anmeldung mit. Das Foto für die Chipkarte wird von uns vor Ort erstellt.
(siehe § 5 Benützungsordnung)

Personen unter 18 Jahren erhalten eine Entlehnberechtigung gegen Vorweis einer unterschriebenen Haftungserklärung der Erziehungsberechtigten.

  • application/pdfFormular (157KB, Antrag auf Entlehnberechtigung (deutsch)
  • application/pdfFormular (154KB, Antrag auf Entlehnberechtigung (englisch)