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Zusatzinformationen:

Kontakt Entlehnung

leihstelle.bibliothek@jku.at Telefon: +43 732 2468 9394 oder 1394

Kontakt Fernleihe

fernleihe.bibliothek@jku.at Telefon: +43 732 2468 9374, 9379 oder 9371


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Verlängerung der Leihfristen

Erinnerungsservice: Ihre Leihfrist läuft ab!

Als besonderes Service verschickt die Bibliothek vor Ablauf der Leihfrist ein Erinnerungsschreiben per E-Mail, um die LeserInnen an die rechtzeitige Rückgabe oder Verlängerung der von Ihnen entlehnten Medien zu erinnern. Diese Erinnerungsmail ist ein freiwilliges, nicht verbindliches Service der Bibliothek und enthebt die LeserInnen nicht der Pflicht zur eigenen Überwachung der Leihfristen. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie für die rechtzeitige Zustellung dieser E-Mails.
Prüfen Sie daher unbedingt, ob die in Ihrem Benutzerstand eingetragene Adresse aktuell ist, und lesen Sie regelmäßig Ihre Mails! (Täglich kommen mehrere unzustellbare Mails zurück, weil sich z.B. die Adresse geändert hat, die Mailbox überfüllt ist oder der Mailserver in der betreffenden Zeit nicht funktioniert hat.)
Bitte teilen Sie der Leihstelle Ihre E-Mail-Adresse mit.


Verlängerung an der Leihstelle

Eine Verlängerung muss - vor Ablauf der Frist - während der Öffnungszeiten der Leihstelle beantragt werden. Dazu müssen die Bücher und auch die Entlehnberechtigung vorgewiesen werden. Die Leihfrist kann immer wieder verlängert werden, solange keine Vormerkung eines anderen Benützers oder einer Benützerin auf das Buch besteht.
Bereits gemahnte Bücher bringen Sie bitte für eine Verlängerung in die Bibliothek mit!

Ab März 2008: Für Studierende, DiplomandInnen/DissertantInnen und für Allgemeine BenützerInnen wird die maximale Gesamtentlehndauer auf 25 Monate begrenzt.
Innerhalb dieses Zeitraums darf weiterhin beliebig oft verlängert werden, nach Ablauf der 25 Monate müssen die Bücher zurückgebracht werden, um wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen. Diese Maßnahme betrifft neue und bestehende Ausleihen gleichermaßen.
(Sollten die Bücher nach zwei Jahren Ausleihzeit vom Entlehner / von der Entlehnerin tatsächlich noch benötigt werden, können sie selbstverständlich neu entlehnt werden.)
Hinweis: Die Leihfrist bleibt unverändert 1 Monat bei Erstentlehnung und bei Verlängerung!


Selbst verlängern via Internet ...

im Online-Katalog (nur vor Ablauf der Frist!)
Im Menü finden Sie unter Mein Konto Ihr Benutzerkonto. Wenn Sie auf Entlehnungen klicken, können Sie Ihre entlehnten Bücher verlängern: Klicken Sie dazu entweder auf Alles Verlängern oder auf die Titelnummer, danach beim nun geöffneten Fenster auf Jetzt verlängern. Die Leihfrist wird um die ursprüngliche Entlehndauer verlängert. Eine Verlängerung der Entlehndauer muss vor dem Ablauf der Leihfrist durchgeführt werden. Die Leihfrist kann nur dann verlängert werden, wenn keine Vormerkung auf das Buch besteht.
Wie melde ich mich im Online-Katalog an?
(Wenn Ihnen eine Verlängerung über Internet nicht möglich ist, rufen Sie uns an, wir verlängern ausnahmsweise Ihre Leihfristen auch telefonisch unter: 0732-2468-9394 oder 9387.)