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Lehre
Die Aufgabenstellung des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht in der akademischen Lehre umfasst die Abhaltung von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Konversatorien und Repetitorien sowohl für Studierende der rechtswissenschaftlichen als auch für Studierende aller sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen. Der von diesen Lehrveranstaltungen abgedeckte Bereich beinhaltet das gesamte Arbeitsrecht und Sozialecht, jeweils unter Einschluss der europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen und benachbarter Wissenschaftszweige.
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