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Prüfungsstoff Sozialrecht
Bitte beachten Sie, dass im neuen Studienplan der Bereich Sozialrecht von einer Stunde auf zwei Stunden verdoppelt wurde. Aus diesem Grund müssen Sie - wenn Sie bereits im neuen Studienplan studieren - auch mehr Stoff lernen. Daher gilt die für den bislang geltenden Studienplan bestehende Stoffeinschränkung für Sie nicht. Sie müssen - mit Ausnahme des Beitragsrechts, das weiterhin nur in Grundzügen zu lernen ist - nun das gesamte Lehrbuch Sozialrecht zur Prüfung lernen. Einzig ausgenommen sind die Kapitel X und XI (Schadenersatz und Internationales.

