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Campusplan

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Service

Reklamationsmanagement

Falls Sie eine dringend benötigte Lehrveranstaltung nicht erhalten haben und Ihnen dadurch eine Studienverzögerung entsteht, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienleitung:

Studienleitung RE: lva-re@jku.at
Studienleitung SOWI: lva-sowi@jku.at
Studienleitung TN: lva-tn@jku.at
 
Wir ersuchen, bei den Anfragen Vor- und Zuname, die Studienkennzahl sowie die Matrikelnummer anzuführen. Um eine rasche Abwicklung zu ermöglichen, benötigen wir eine detaillierte Beschreibung der Angelegenheit. Ihre Anfrage wird ehestmöglich beantwortet.

Zu beachtende rechtliche Grundlagen für die Lehrbeantragung

1. Durchführungsregelung für Beschäftigungen im Bereich der Lehre an der Johannes Kepler Universität Linz, die nicht im Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten geregelt sind: Ist im Intranet der JKU (unter JKU Intern-Richtlinien) veröffentlicht.
2. Regulativ über die Gewährung von zusätzlicher Lehre als Nebentätigkeit sowie Regelung der Lehrbeauftragung bei Teilbeschäftigung: Ist im Intranet der JKU (unter JKU Intern-Richtlinien) veröffentlicht.
3. Betriebsvereinbarung 18 / Lehrveranstaltungskategorien für LektorInnen: Ist im Intranet der JKU (unter JKU Allgemein-Betriebsvereinbarungen) veröffentlicht.
4. Betriebsvereinbarung 17 / Zulassung der Betrauung mit Lehrtätigkeiten zu außergewöhnlichen Zeiten: Ist im Intranet der JKU (unter JKU Allgemein-Betriebsvereinbarungen) veröffentlicht.
5. Richtlinie der obligatorischen Personalentwicklungsmaßnahmen für neue wissenschaftliche MitarbeiterInnen an der JKU. Ist im Intranet der JKU (unter JKU Allgemein - Richtlinien) veröffentlicht.

Anmeldeverordnung

Die Verordnung zur Lehrveranstaltungsanmeldung wurde im MTB 23/2006 (vom 17. 05. 2006) veröffentlicht.

Informationen zur Beantragung Studentischer MitarbeiterInnen im Ework

Die Abwicklung (Beantragung, Bearbeitung, Genehmigung) der studentischen MitarbeiterInnen sowie der KorrekturassistentInnen mit Diplom erfolgt im Ework. Der elektronische Prozess ermöglicht einen raschen und nachvollziehbaren Ablauf sowie die Durchführung der gegenwärtigen Anforderungen durch die Meldebestimmungen.

Studentische MitarbeiterInnen sind teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master-(Diplom-)Studium noch nicht abgeschlossen haben.

Studentische MitarbeiterInnen im Lehrbetrieb

Bitte bei der Eingabe beachten:
  1. LVA-Nummern (z.B. 234022 oder 54702F) ohne Punkt.
  2. Semestergrenzen: Für das Sommersemester gilt der Zeitraum 1. März bis 31. August und für das Wintersemester gilt der Zeitraum 1. September bis 28./29. Februar, d.h. ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums ist eine Anstellung möglich.
  3. Die maximale Stundenanzahl beträgt 20.
  4. Die Genehmigung erfolgt durch den VR für Lehre.

KorrekturassistentInnen mit Diplom

Bitte bei der Eingabe beachten:
  1. LVA-Nummern (z.B. 234022 oder 54702F) ohne Punkt.
  2. Semestergrenzen: Für das Sommersemester gilt der Zeitraum 1. März bis 31. August und für das Wintersemester gilt der Zeitraum 1. September bis 28./29. Februar, d.h. ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums ist eine Anstellung möglich.
  3. Die maximale Stundenanzahl beträgt 15.
  4. Die Genehmigung erfolgt durch den VR für Lehre.

Studentische MitarbeiterInnen im Forschungsbetrieb

Bitte bei der Eingabe beachten:
  1. Die maximale Einstellungsdauer beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf dieser 2 Jahre ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.
  2. Das Beschäftigungsausmaß liegt zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche.
  3. Die Genehmigung erfolgt im Rektorat.