Inhalt:
Positionsanzeige:
Inhalt:
Bildschirmarbeitsbrille
Computer prägen heutzutage das Büroleben. Doch wer die meiste Zeit an einem Bildschirm arbeitet, leidet schneller an Konzentrationsschwäche, Ermüdungen, brennenden oder geröteten Augen.
Seit April 1998 gilt daher in Österreich die Bildschirmarbeitsverordnung, die u. a. Mindestanforderungen an Computerarbeitsplätze festlegt.
Durch diese Anordnung haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen regelmäßigen Sehtest und bei Bedarf auf eine Bildschirmarbeitsbrille.
Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm soll ungefähr 60- 90 cm betragen.
Die Kosten für eine Bildschirmbrille trägt dabei der Arbeitgeber.
Schritt für Schritt:
1. Interessenten melden sich zu einer medizinischen Untersuchung (Sehtest) durch den
Arbeitsmedizinischen Dienst bei der Betriebsärztin Frau Dr. Monika Zajac-Zöchbauer,
DW 8676, an.
2. Nach erfolgter Untersuchung durch den AMD wird entschieden, ob eine zusätzliche
Untersuchung durch den Augenfacharzt notwendig ist oder ob die Bildschirmbrille
direkt beim Optiker bezogen werden kann.
3. Die zusätzlichen Kosten des Augenarztes für die ergophthalmologische Untersuchung
wird die Stabsstelle für Arbeitnehmerschutz und Sicherheit übernehmen.
4. Da es zwischen der Stabsstelle für Arbeitnehmerschutz und Sicherheit den folgenden Optikern eine Geschäftsvereinbarung gibt, kann die Bildschirmbrille nur über diese Firmen bezogen werden:
5. Die Bildschirmbrille wird dem/der betreffenden Mitarbeiter/in unter Vorweisung der
Kepler Card und Angabe der Personalnummer bei diesen Optikern ausgehändigt. Die
Rechnungslegung erfolgt durch den Optiker direkt an dieStabsstelle für Arbeitnehmerschutz und Sicherheit der JKU.
Da der Kostenersatzanspruch nur auf eine Bildschirmbrille im Sinne der
Bildschirmverordnung gegeben ist (Fassung lt. Tarif;), kann ein individuelles
Brillenmodell ohne privater Aufzahlung nicht gewählt werden.



