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Erste Hilfe

Rettungskette

  1. Lebensrettende Sofortmassnahmen
  2. Notruf
  3. Weitere Erste Hilfe
  4. Eintreffen der Rettung, Sanitätshilfe, Transport
  5. Ärztliche Behandlung



Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Bewusstlosigkeit

Reaktion auf Ansprechen, Berühren, Kneifen Notruf
Vorgehen: Atemwege freimachen (sonst Gefahr durch Ersticken) und stabile Seitenlagerung ständig weitere Atem- und Kreislaufkontrolle

Kreislaufstillstand

Anzeichen: keine Reaktion, keine Atmung, keineHerztätigkeit
Vorgehen: Beatmung und Herzmassage:

Beatmung und Herzmassage müssen im Wechsel erfolgen

Beatmung und Herzmassage müssen im Wechsel erfolgen:
2-x Beatmung - 30-x Herzmassage- Starke Blutung:
Blutstillung durch Fingerdruck, Druckverband oder Abbinden (mit mind. 6 cm breitem Material!) Rasche Blutstillung, Wundversorgung, Lagerung möglichst schmerz frei, Öffnung beengender Kleidungsstücke, Frischluftzufuhr, Beruhigen, Verletzten zu tiefer langsamer Atmung anhalten





Erste Hilfe Kasten

Nach den österreichischen Rechtsvorschriften muss Arbeitnehmern bei Verletzung oder plötzlicher Erkrankung Erste Hilfe geleistet werden können. Die notwendigen Mittel und Einrichtungen sind vom Betrieb bereitzustellen.
Folgende Maßnahmen erfüllen diese Forderung: Erste- Hilfe-Kästen, entsprechend der Größe der Arbeitsstätte.

  • jederzeit gebrauchsfertig,
  • hygienisch einwandfrei und staubdicht schließend,
  • nicht versperrbar,
  • tragbar, mit einer Aufhängevorrichtung,
  • entsprechende Kennzeichnung:
  • deutlich und dauerhaft,
  • weißes Kreuz auf grünem Quadrat,
  • Aufschrift "Erste Hilfe"
  • Normbezeichnung z. B. Verbandkasten ÖNORM Z 1020

Der Erste-Hilfe-Kasten muss an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen angebracht sein.
Prüfen Sie den Inhalt regelmäßig auf Vollständigkeit, unbeschädigte Verpackungen und Verwendbarkeit (Vermerke darüber sind im Inhaltsverzeichnis zu führen).
Lagern Sie keine Medikamente im Erste-Hilfe-Kasten.
Die Namen der Ersthelfer sowie die Telefonnummern der Unfallmeldestellen, Ärzte und Krankenhäuser sollen in oder neben jedem Erste-Hilfe-Kasten abzulesen sein.

Die Wahl der Kastengröße richtet sich nach der Verletzungsgefahr und Anzahl der Personen im Betrieb.
Empfohlen wird lt. Ö-Norm Z1020 Typ 1 (bis 5 Arbeitnehmer) und Typ 2 (6 - 20 Arbeitnehmer). Bei mehr als 20 Arbeitnehmer ist die Anzahl der Verbandskästen entsprechend den Richtwerten und den sonstigen betrieblichen Gegebenheiten zu ermitteln.
Gefahrenquellen erfordern zusätzliche entsprechende Mittel wie z.B. Arm-und Beinschienen, metallisierte Verbände, Augenspülflaschen, Notfallkoffer usw.

Fehlbestände können unter Verwendungnahme der Inhaltsliste beim der Stabsstelle für ArbeitnehnerInnenschutz und Sicherheit nachbestellt werden.