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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Aufgabe, Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit der religiösen Überzeugung und der sexuellen Orientierung durch Organe der Universität entgegenzuwirken und auf die Einhaltung der Frauenförderungsbestimmungen zu achten. Entsprechend dem Universitätsgesetz 2002, dem Bundesgleichbehandlungsgesetz und dem Frauenförderungsplan der Johannes Kepler Universität Linz
handelt der Arbeitskreis unabhängig und weisungsfrei und ist zu sämtlichen personalrelevanten Fragestellungen beizuziehen. Ein weiterer Auftrag besteht darin, an der Konzeption und Entwicklung frauenfördernder Maßnahmen beratend mitzuwirken, um eine tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen auf allen universitären Ebenen zu erreichen.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist darüber hinaus Anlaufstelle für alle Angehörigen der Universität, die von Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung betroffen sind, und hat das Recht, Einspruch gegen eine anstehende diskriminierende Entscheidung zu erheben und die Schiedskommission der Universität anzurufen. Auch die Beratung in Fragen der Karriereplanung ist wesentliche Aufgabe im Bereich der Frauenförderung.
Die Themenfelder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen werden in einer Broschüre ausführlich dargestellt.
