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Universitätslehrgang für leitendes Personal im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten

Voraussetzungen
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und des gehobenen med.techn. Dienstes, welche die Tätigkeit als Leitung einer medizinisch-technischen Abteilung bzw. des Pflegedienstes an Krankenanstalten oder anderen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen ausüben oder anstreben.

Zielsetzung
Vermittlung von betriebswirtschaftlichen, berufsspezifischen und kommunikativen Kenntnissen und Fertigkeiten, sowie Erlangung ökonomischer und sozialer Kompetenz in leitenden Funktionen an Krankenanstalten und medizinisch-technischen Abteilungen.

Lehrgang: Universitätslehrgang für leitendes Personal im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten
Abschluss: AkademischeR LeiterIn im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, AkademischeR LeiterIn in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten
Dauer: 4 Semester