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Studieneingangsphase (StEOP)

Am 30.03.2011 wurden vom Nationalrat Änderungen des Universitätsgesetzes 2002 beschlossen, die unter anderem Auswirkungen auf Personen haben, die ab Wintersemester 2011/12 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen. Vor allem Studierende im ersten Semester sind von der geänderten gesetzlichen Bestimmung zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) betroffen. Die StEOP soll Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl schaffen.

Der Gesetzgeber normiert nun ab dem Wintersemester 2011/12 neu, dass erst die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt, weitere Lehrveranstaltungen des gewählten Studiums zu absolvieren und somit das Studium fortzuführen. Dabei besteht die StEOP aus mindestens zwei Prüfungen, die nur einmal wiederholt werden dürfen.

An der JKU Linz wurde die StEOP in den Curricula folgendermaßen umgesetzt:

Die StEOP für ein Bachelor- oder Diplomstudium umfasst zwei Lehrveranstaltungsprüfungen, die Sie aus einer Gruppe von besonders gekennzeichneten Lehrveranstaltungen in dem jeweiligen Curriculum wählen können. Welche Lehrveranstaltungen aus dieser Gruppe Sie wählen, geschieht nach Ihrer freien Wahl. Sobald Sie zwei Lehrveranstaltungen aus dieser Gruppe (nach einer maximal einmaliger Wiederholung) positiv absolviert haben, gilt die StEOP als positiv abgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie während der StEOP bereits weitere Lehrveranstaltungen absolvieren können, allerdings kann die endgültige Beurteilung dieser Lehrveranstaltung erst nach positiver Absolvierung der StEOP erfolgen.

Informationen über die StEOP Ihrer Studienrichtung finden Sie im entsprechenden Curriculum.

Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2011/12 begonnen haben, müssen die StEOP nicht absolvieren.

Die gesetzliche Grundlage für die Studieneingangsphase ist der § 66 Universitätsgesetz 2002 idgF.