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Soziales
Im Folgenden finden Sie Informationen zu sozialen Aspekten rund um Ihr Studium und weiterführende Informationen.
Studienbeihilfe
Voraussetzung für die Gewährung ist die soziale Förderungswürdigkeit (eigene Einkommenssituation bzw. die der Eltern). Für den Weiterbezug der Studienbeihilfe bzw. der Vermeidung bereits ausbezahlte Beihilfen wieder zurückzahlen zu müssen, muss in weiterer Folge ein günstiger Studienerfolg vorliegen. Eine Sonderform stellt das Selbsterhalterstipendium dar. Besonders wichtig ist es, sich über Fristen, Zuverdienstgrenzen und die Anspruchsdauer zu informieren.
Detaillierte Informationen
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Studienbeihilfenbehörde Linz
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Stipendenrechner der AK
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Überblick der Studienförderungen
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Sozialreferat der ÖH Linz
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Familienbeihilfe
Grundsätzlich wird die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr gewährt. Bei Weiterbezug der Studienbeihilfe reicht eine Inskriptionsbestätigung. Die Inskriptionsbestätigung erhalten Sie an den Servicepoints. Sollte es zu einer Unterbrechung der Familienbeihilfe gekommen sein, so ist diese neu zu beantragen. Zuständig dafür ist das Finanzamt des Wohnsitz der Eltern. Sollten die Eltern der Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, so können Sie die Familienbeihilfe selbst beziehen. Dazu ist der Antrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzubringen.
Detaillierte Informationen
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Sozialreferat der ÖH Linz
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help.gv.at
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Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
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Sonstige Förderungen vom Land Oberösterreich
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Stipendien und Preise
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Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreich
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Studentische Mitversicherung und Selbstversicherung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sich bei den Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversichern zu lassen. Nehmen Sie dazu mit Ihrer zuständigen Gebietskrankenkasse Kontakt auf.
Wenn kein anderer Versicherungsschutz gegeben ist, gibt es die Möglichkeit einer Studentischen Selbstversicherung.
Ebenso besteht bei einer geringfügigen Beschäftigung die Möglichkeit sich selbst zu versichern. Zuständig für die Selbstversicherung ist die Gebietskrankenkasse. Informationen bezüglich der Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte finden Sie hier. Informationen zur studentischen Selbstversicherung können Sie auch im Sozialreferat einholen.
Mensabonus der ÖH
Mit dem ÖH Mensabonus werden jene Studierenden gefördert, die weniger als 170 Euro im Monat für Lebensmittel zur Verfügung haben. Beantragt werden kann der Mensabonus in der Höhe von 75 Cent an den Servicepoints. Der Bonus gilt in den Mensen der JKU, des KHG-Heims und des Raab Heims. Informationen zu den Mensen finden Sie unter:
Wohnheime
Sämtliche Wohnheime finden Sie unter:
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Studierendenheime
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AK Heimplatzsuchmaschine
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Soziales der Stadt Linz und öffentliche Verkehrsmittel
Der Aktivpass ermöglicht es einkommensschwächeren Personen Leistungen der Stadt Linz vergünstigt in Anspruch zu nehmen. Besonders beliebt ist dabei das verbilligte Monatsticket der Linz AG.
Für Studierende die in Linz oder Leonding gemeldet sind und die Familienbeihilfe beziehen, ist es möglich ein Semesterticket der Linz AG Linien zu erwerben.
Für die öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland Oberösterreich bietet der OÖVV (Oberösterreichischer Verkehrsverbund) ein Semesterticket an. Der Erwerb dieses Tickets ist ebenfalls an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt.
Studieren mit Kind(ern)
Es gibt an der JKU auch die Möglichkeit mit Kind(ern) zu studieren. Informationen finden Sie im Menüpunkt Kinderbüro oder beim ÖH Sozialreferat. Beim Sozialreferat können Sie sich auch über das Alfred Dorfer Stipendium informieren, welches alleinerziehenden Studierenden in einer finanziellen Notlage die Studiengebühren ersetzt.
ÖH Sozialtopf
Im Fall der sozialen Bedürftigkeit wurde von der ÖH ein Sozialtopf eingerichtet. Die Sozialtöpfe umfassen: Kinderfonds, Kinderbetreuungsfonds, Wohnfonds, Sozialfonds, sowie den Sozialtopf der ÖH Linz. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im
Pinnwand der ÖH
Auf der ÖH Homepage finden Studierende eine ÖH Börse zu Jobs, Wohnungen, Lerngruppen, Mitfahrgelegenheiten, Studium sowie Skripten & Büchern.
Ausländische Studierende
Studienbeitrag
Die Höhe des zu entrichtenden Studienbeitrags hängt vom Herkunftsland der Studierenden ab. Unter bestimmten Umständen kann ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrags gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter Studienbeitrag.
Arbeitsbewilligung
Es gibt die Möglichkeit, für ausländische Studierende aus nicht EWR-Ländern, in Österreich in eingeschränktem Rahmen zu arbeiten. Ausländische Studierende sollten diesbezüglich vorher das AMS kontaktieren, um Verletzungen von Vorschriften zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie beim AMS bzw. im Referat für Migrations- und Intergrationsarbeit der ÖH.
Aufenthaltsbewilligung für ausländische Studierende
Falls notwendig, muss ein Visum für den Aufenthalt in Österreich bei den zuständigen österreichischen Behörden im Heimatland beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Internationale Studierende.
