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Wer muss Studienbeitrag bezahlen?

Generelle Studienbeitragspflicht besteht für

• Nicht-EU- bzw. EWR-Bürger
• Studierende, die die vorgesehene Studiendauer und die entsprechenden Toleranzsemester bereits konsumiert haben und keinen der Erlasstatbestände erfüllen.
• außerordentliche Studierende

Der Studienbeitrag für diese Studierende beläuft sich einheitlich auf € 363,36 zuzüglich ÖH-Beitrag (€ 17,00) und ist bis spätestens Ende der jeweiligen Zulassungs- und Meldefrist zu bezahlen. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 % auf € 399,70 zuzüglich ÖH-Beitrag
(€ 17,00).