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Steuerwissenschaften
Abschluss von Prüfungsfächern
Im Studienplan ist festgelegt, ob ein Fach in Form einer mündlichen bzw. schriftlichen Fachprüfung oder in Form von einzelnen Lehrveranstaltungsprüfungen absolviert werden muss.
Bei Absolvierung in Form von einzelnen Lehrveranstaltungsprüfungen ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel (gewichtet nach ECTS).
Der Abschluss dieser Fächer muss im Prüfungs- und Anerkennungsservice beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Lehrveranstaltungszeugnisse
- Prüfungsraster
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Raster Steuerwissenschaften
(49KB)
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Meldung Masterarbeit
(5KB)
Freie Studienleistungen
Die 12 ECTS Freien Lehrveranstaltungen sind nach positiver Absolvierung schriftlich im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekanntzugeben.
