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Förderungsstipendium TN
Ausschreibung von Förderungsstipendien für Studierende der Technisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät für das Kalenderjahr 2011
Förderungsstipendien dienen zur Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden. Es sollen damit Kosten ersetzt werden, die im Rahmen der Arbeit anfallen und nicht vom Institut oder anderen Quellen gedeckt werden können. Vor allem werden auswärtige Laborarbeiten und Konferenzbeiträge, Recherchen, Kurse, Zusatzausbildungen, etc. berücksichtigt, in Ausnahmefällen auch Materialien und Kleingeräte, die für die Arbeit notwendig sind.
Die Höhe eines Förderungsstipendiums beträgt zwischen 700,- und 3.600,- Euro.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:
• Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder einer Gleichstellung gemäß § 4.
• Die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Studienzeit plus 1 Semester (§ 18) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19). AntragstellerInnen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung als ordentliche HörerInnen einer Studienrichtung an der TNF inskribiert sein.
• Eine Beschreibung der geplanten Arbeit samt Kostenaufstellung und Finanzierungsplan.
• Die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer Universitätslehrerin oder eines Universitätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber hinaus, ob die/der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge zur Durchführung der geplanten Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
Antragsformulare können Sie unter http://www.jku.at downloaden, darüber hinaus sind sie im Zulassungsservice erhältlich. Die Bewerbungsunterlagen (Antragsformular, Arbeitsbeschreibung, Kostenaufstellungvon mindestens € 700,- und ein Gutachten) sind bis spätestens 8. Juni 2011 oder 1. November 2011 im Zulassungsservice abzugeben. Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Mittel sind begrenzt. Es besteht daher kein Anspruch auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums.
EmpfängerInnen eines Förderungsstipendiums verpflichten sich, unaufgefordert bis spätestens 1. Juni 2012 der/dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Leistungs- und Förderungsstipendien an der TNF im Wege über den Zulassungsservice über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel schriftlich zu berichten.
HINWEIS:
Zitate von Gesetzen ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf das Studienförderungsgesetz.
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Antragsformular
(101KB)
