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Studierendenvertretung

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Prüfungsinformation

Kundmachungen von Prüfungsterminen - online unter:

Wiederholung von Prüfungen

Positiv beurteilte Fachprüfungen können bis 6 Monate nach der Ablegung 1x wiederholt werden.
Positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen (mit Ausnahme von Vorlesungsprüfungen) können in der nächstfolgenden Lehrveranstaltung 1x wiederholt werden.
Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.
Es ist daher auch eine Verschlechterung des Ergebnisses möglich.

Negativ beurteilte Prüfungen können 4x wiederholt werden (5 Antritte). Es zählen alle Prüfungsantritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität.

Ab der 3. Wiederholung einer Prüfung (Fachprüfung, Vorlesung, Vorlesung mit Übung, Kurs, Kombinierte Lehrveranstaltung) ist diese kommissionell abzuhalten, wenn es sich nicht um die Beurteilung einer Übung oder eines inhaltsgleichen Seminars handelt.
Auf Antrag des/der Studierenden gilt dies auch für die 2. Wiederholung.
Die letzte Wiederholung (4. WH) ist in jedem Fall in Form einer kommissionellen Prüfung abzuhalten; bei Übungen und Seminaren entscheidet die Prüfungskommission im Einzelfall, wie die zu beurteilende Leistung am besten auf eine zeitpunktbezogene Prüfung konzentriert und damit einer kommissionellen Beurteilung zugänglich gemacht werden kann.

Achtung: Gesonderte Wiederholungsregelung für die gewählten Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)!

Übungen (UE) können im Curriculum auch als Arbeitsgemeinschaft (AG), Intensivierungskurs (IK), Praktikum (PR) oder Proseminar (PS) bezeichnet werden.
Kurse (KS) können im Curriculum auch als Vorlesung mit Übung (VU) oder kombinierte Lehrveranstaltung (KV) bezeichnet werden.

Bei negativer Beurteilung einer Übung und eines Seminares ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen.
Kurse werden beim 1. Antritt am Ende der besuchten Lehrveranstaltung nach den Regeln der Übung beurteilt; für die Wiederholung einer Kursprüfung finden dagegen die Regeln der Vorlesungsprüfung mit der Maßgabe Anwendung, dass auch bei der Wiederholungsprüfung die in einer Vorlesungsprüfung nicht wiederholbaren Teile in die Beurteilung einbezogen werden können.

Wurde eine Prüfung bereits vor dem 1.10.2003 negativ beurteilt, so gelten weiterhin die Wiederholungsmöglichkeiten nach UniStG:
1. Studienabschnitt = 3 Wiederholungen (4 Antritte)
2. Studienabschnitt = 4 Wiederholungen (5 Antritte)
Antritte aus demselben Prüfungsfach in anderen Studienrichtungen sind möglich und können für die ursprüngliche Studienrichtung auch wieder anerkannt werden.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt im Internet unter folgender Adresse:

Weitere Informationen zu den einzelnen Studienrichtungen