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Abschluss Abschnitte

Der Abschluss eines Studienabschnittes ergibt sich gemäß Curriculum, durch Ablegung der letzten Fachprüfung bzw. durch Beantragung des Abschlusses nach Absolvierung der letzten Lehrveranstaltung.

SOWI

Wirtschaftswissenschaften

1. Diplomprüfung

Nach Abholung des letzten Scheines können Sie die Ausstellung
des 1. Diplomprüfungszeugnisses im Prüfungs- und Anerkennungsservice beantragen.
Dazu benötigen Sie:

- Studienblatt
- Scheine lt. Studienplan
- falls Anerkennungen, auch Anerkennungsbescheid im Original
- ausgefüllten Raster

Die Raster beim Ausfuellen (am PC) nicht veraendern!!!
Veraenderte Raster werden nicht entgegen genommen!

weitere SOWI Studienrichtungen

1. Diplomprüfung

Diplomstudien Soziologie, Sozialwirtschaft, Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftsinformatik
Nach Ablegung des letzten Scheines beantragen Sie die Ausstellung des 1. Diplomprüfungszeugnisses im Prüfungs- und Anerkennungsservice. Dazu benötigen Sie: Studienblatt (aktuell) + Scheine (sortiert) + falls Anerkennungen, auch Anerkennungsbescheid + ausgefüllten Prüfungsraster.

RE

Der 1. Studienabschnitt im Studium der Rechtswissenschaften wird durch Ablegung der letzten Fachprüfung abgeschlossen.
Das Zeugnis wird automatisch vom Prüfungs- und Anerkennungsservice erstellt.

Abschluss von Prüfungsfächern des ersten Abschnitts (Neuer Studienplan - 2009W/2011W)

WICHTIG!!!

Bei Absolvierung in Form von einzelnen Lehrveranstaltungsprüfungen ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel (gewichtet nach ECTS).
Der Abschluss dieser Fächer muss im Prüfungs- und Anerkennungsservice beantragt werden.


Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
• Lehrveranstaltungszeugnisse
• Prüfungsraster

TN

1./2.Diplomprüfung
Nach Ablegung des letzten Scheins des ersten bzw. zweiten Studienabschnitts:
Prüfungsraster + Scheine (sortiert) + Studienblatt (aktuell) im Prüfungs- und Anerkennungsservice einreichen.
(Das Diplomprüfungszeugnis kann nach ca. 2 Wochen im PAS abgeholt werden.)

Prüfungsraster
ACHTUNG: geänderte Raster werden nicht entgegen genommen!

ACHTUNG: Studierende des Diplomstudiums TECHNISCHE PHYSIK müssen nach Ablegung der 1.Diplomprüfung auf einen im jeweiligen Studienplan festgelegten Studienzweig wechseln! Ansonsten kann das Studium nicht abgeschlossen werden!