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Diplomabschluss
Der Abschluss eines Diplomstudiums ergibt sich gemäß Curriculum nach Ablegung der Diplomabschlussprüfung bzw. nach Ablegung sämtlicher Prüfungen (Fachprüfungen, Lehrveranstaltungsprüfungen, Diplomarbeit).
Achtung:
Für Studienabschlüsse ab 1.10.2009 ist das Formular UStat2 (Erhebungsformular über studienbezogene Auslandsaufenthalte)
zwingend auszufüllen.
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UStat2-Formular
(Neues Fenster)
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SOWI
RE
Abschluss des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften
Die zweite Diplomprüfung muss mit einer Fachprüfung abgeschlossen werden.
Die Diplomarbeit bzw. eine Lehrveranstaltungsprüfung von den freien Wahlfächern darf nicht als letzte Prüfung absolviert werden.
Akademischer Grad
Nach positiver Absolvierung der zweiten Diplomprüfung folgt die Verleihung des Akademischen Grades "Mag.iur." mittels Bescheid durch den Vizerektor. Unter Vorlage des Studenten-Ausweises ist der Bescheid ca. 14 Tage nach der letzten Fachprüfung im Prüfungs- und Anerkennungsservice PERSÖNLICH abzuholen.
