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Studierendenvertretung

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Beurlaubung

Der Beurlaubungsantrag ist mit den entsprechenden Nachweisen im Zulassungsservice abzugeben.
Die Genehmigung ist bis längstens sechs Wochen nach Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, zulässig. Es ist der ÖH-Beitrag, nachdem der Antrag auf Beurlaubung genehmigt wurde, einzubezahlen.
Die Genehmigung der Beurlaubung wird am Studienblatt vermerkt.

Eine Beurlaubung kann für ein, aber höchstens für zwei Semester hintereinander beantragt werden. Eine Beurlaubungsgrund kann nur einmal geltend gemacht werden.

HINWEIS:

Während einer Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung und Anerkennung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten ist jedoch unzulässig (§ 33 Satzung der Johannes Kepler Universität Linz)

Das Antragsformular zum Downloaden finden Sie hier:

Kontakt:

Lehr- und Studienservices
Zulassungsservice

e-mail: zulassung(/\t)jku.at
Tel.:
+43 732/2468-3180
+43 732/2468-3274
+43 732/2468-3276