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Bachelorabschluss
Der Abschluss eines Bachelorstudiums erfolgt nach Ablegung der Bachelorprüfung oder nach Beantragung des Abschlusses nach Absolvierung sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen.
Achtung:
Für Studienabschlüsse ab 1.10.2009 ist das Formular UStat2 (Erhebungsformular über studienbezogene Auslandsaufenthalte)
zwingend auszufüllen.
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UStat2 Formular
(Neues Fenster)
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SOWI
RE
Derzeit ist in Rechtswissenschaften kein Bachelorstudium eingerichtet.

