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weitere SOWI-Studienrichtungen (Soziologie, Sozialwirtschaft, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsinformatik)

CHECKLISTE ZUM STUDIENABSCHLUSS


Voraussetzungen zur Anmeldung der Diplomabschlussprüfung

rechtzeitige Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice

Anmeldefristen für Soziologie, Sozialwirtschaft, Wirtschaftsinformatik
individuelle Terminvereinbarungen mit den PrüferInnen und Anmeldung bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.

In Wirtschaftspädagogik gibt es keine Diplomabschlussprüfung. Der Abschluss erfolgt durch Beantragung nach Absolvierung der letzten Lehrveranstaltungsprüfung bzw. Fachprüfung und der beurteilten Diplomarbeit.

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung bzw. zum Abschluss des Studiums mitzubringen:
Studienblatt + alle LVA-Zeugnisse im Original, die im 2.Abschnitt abgelegt wurden + ev. Anerkennungsbescheid im Original +
ausgefüllten Prüfungsraster

Ablegung aller erforderlichen Scheine lt. Curriculum bzw. eventuell Ablegung der Fachprüfungen in den BWL-Fächern lt. WIWI (Selbstkontrolle-Klassenlisten, Fächerkatalog WIWI)

Liste für Wahlfächer und Lehrveranstaltungen für den wirtschafts- und/oder rechtswissenschaftlichen und für den sozial-, kultur- und geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt im Diplomstudium Soziologie ab WS 2009/10

rechtzeitige Einreichung und Beurteilung der Diplomarbeit im Prüfungs- und Anerkennungsservice
Der/die Betreuer/in hat ab Einreichung der Diplomarbeit 3 Monate Zeit diese zu beurteilen (Satzung § 36/7).

rechtzeitige Antragstellung falls Anerkennungen erforderlich sind
Anerkennungsentscheidungen können bis zu 2 Monate dauern (UG 2002 § 78/8).

Curricula

Verleihungsbescheid und Zeugnis

Ca. 2 Wochen nach Ablegung der Diplomabschlussprüfung bzw. nach Beantragung des Studienabschlusses (Diplomstudium Wirtschaftspädagogik) sind der Verleihungsbescheid (deutsch/englisch) und das 2. Diplomprüfungszeugnis im Prüfungs- und Anerkennungsservice abzuholen.

Für Studienabschlüsse ab 1.10.2009 ist das Formular UStat2 (Erhebungsformular über studienbezogene Auslandsaufenthalte)
zwingend auszufüllen.