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Technische- und Naturwissenschaften
1. Teil der Masterprüfung
Der Prüfungsraster + Scheine (sortiert) + Studienblatt (aktuell) und 2 Exemplare der Masterarbeit sind bis spätestens 4 Wochen vor der kommissionellen Abschlussprüfung im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen.
Prüfungsraster
ACHTUNG: geänderte Raster werden nicht entgegen genommen!
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402 Mathematik in den Naturwissenschaften
(51KB)
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403 Industriemathematik
(50KB)
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404 Computermathematik
(11KB)
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460 Nanoscience and -Technology
(11KB)
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461 Technische Physik
(11KB)
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470 Biophysik
(12KB)
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481 Mechatronik
(12KB)
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575 Webwissenschaften
(12KB)
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865 Molekulare Biologie
(63KB)
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875 Bioinformatik
(25KB)
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921 Informatik (WS07)
(81KB)
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911 Netzwerke und Sicherheit
(23KB)
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937 Software Engineering
(78KB)
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938 Pervasive Computing
(77KB)
2.Teil der Masterprüfung - kommissionelle Abschlussprüfung
Das vom Prüfungssenat unterschriebene Anmeldeformular muss bis spätestens 4 Wochen vor der kommissionellen Abschlussprüfung im Prüfungs- und Anerkennungsservice eingereicht werden, da es von den zuständigen SachbearbeiterInnen überprüft und zur Genehmigung weitergeleitet werden muss.
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Anmeldeformular Masterprüfung
(5KB)
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Vereinbarung Prüfungsstoff
(21KB, Für Studierende der Masterstudien Mathematik i.d. Naturwissenschaften, Industriemathematik bzw. Computermathematik zusätzlich auszufüllen)
Für die Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung in den Masterstudien Informatik, Netzwerke und Sicherheit,
Software Engineering und Pervasive Computing verwenden Sie bitte dieses Formular:
Bis spätestens 10 Tage vor der kommissionellen Abschlussprüfung muss der Prüfungstermin im Prüfungs- und Anerkennungsservice (persönlich, schriftlich, telefonisch) bekannt gegeben werden.
Zu diesem Zeitpunkt muss der 1.Teil der Masterprüfung abgeschlossen und die Masterarbeit beurteilt sein!
Akademischer Grad
Ca. 1-2 Wochen nach Ablegung der kommissionellen Abschlussprüfung sind der Verleihungsbescheid (deutsch/englisch) und das Masterprüfungszeugnis im Prüfungs- und Anerkennungsservice abzuholen.
