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Leistungsstipendium RE

Ausschreibung von Leistungsstipendien für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für das Studienjahr 2010/2011
 
Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen ein Leistungsstipendium erhalten und werden hiermit aufgefordert, sich um solche Stipendien zu bewerben. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit der antragstellenden Person unabhängig.
Leistungsstipendien für hervorragende Studienleistungen:

1) Bewerbungsfrist

Die Frist für die Bewerbung um ein Stipendium für das Studienjahr 2010/2011 läuft bis zum 1. November 2011. Der Bewerbung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Antragsformulare sind im Zulassungsservice und bei der Österreichischen Hochschülerschaft erhältlich und sind im Zulassungsservice einzureichen.

2) Studienleistungen

Ein Leistungsstipendium kann beantragt werden:
a) im Diplomstudium Rechtswissenschaften
       • für den ersten Studienabschnitt oder
       • für den zweiten Studienabschnitt oder
b) für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht oder
c) für das Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen oder
d) für das Masterstudium Steuerwissenschaften oder
e) für das Masterstudium Webwissenschaften mit dem Studienzweig Web & Recht oder
f) für das Doktoratstudium der Rechtswissenschaften


Voraussetzung für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums ist die Erbringung hervorragender Studienleistungen. Als hervorragende Studienleistung gilt insbesondere die Absolvierung des ersten oder zweiten Studienabschnitts oder des gesamten Diplomstudiums bzw. die Absolvierung des Doktoratsstudiums oder des Bachelorstudiums. Die letzte maßgebliche Prüfung muss spätestens am 30. September 2011 abgelegt worden sein.

Die Absolvierung des betreffenden Studiums oder Studienabschnittes muss innerhalb der Anspruchsdauer des § 18 StudFG unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (Fristverlängerung gem. § 19 StudFG) erfolgt sein. Das bedeutet für den Regelfall, dass die Absolvierung des 1. Abschnittes binnen drei Semestern, des zweiten Abschnittes binnen sieben Semestern, des gesamten Diplomstudiums in zehn Semestern, die Absolvierung des Doktoratsstudiums binnen fünf Semestern und die des Bachelorstudiums binnen sieben Semestern erfolgt sein muss.

Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Leistungen darf nicht schlechter als 2,00 sein.
Zur Errechnung des Notendurchschnitts werden die Prüfungsfächer des jeweiligen Abschnitts oder Studiums nach ihrer vorgeschriebenen Semesterstundenzahl gewichtet (Semesterstundenzahl x Note = Punkte; Gesamtpunktezahl: Gesamtstundenzahl = Durchschnittsnote).

Zusätzlich ist Voraussetzung, dass
• für den 2. Abschnitt des Diplomstudiums die Diplomarbeit nicht schlechter als befriedigend
• für das Bachelorstudium keine der beiden Bachelorarbeiten schlechter als befriedigend
• für das Doktoratsstudium die Dissertation mit sehr gut oder gut
bewertet worden ist.

3) Stipendienhöhe

Die Stipendienhöhe beträgt zwischen € 726,72.- und € 1.500.-.
Bewerben sich mehr Studierende als Mittel zur Verfügung stehen, so werden die nach dem Notendurchschnitt relativ besten KandidatInnen bevorzugt.