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Förderungsstipendium RE

Ausschreibung von Förderungsstipendien für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für das Kalenderjahr 2011

Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen ein Förderungsstipendium erhalten und werden hiermit aufgefordert, sich um solche Stipendien zu bewerben. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit der antragstellenden Person unabhängig.

Förderungsstipendien für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten bei überdurchschnittlichem Erfolg für das Kalenderjahr 2011:

1) Bewerbungsfrist

Die Fristen für die Bewerbung um ein Stipendium laufen bis 8. Juni 2011 und 1. November 2011. Eine Entscheidung der Arbeitsgruppe erfolgt immer erst nach Fristablauf. Der Bewerbung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Antragsformulare sind im Zulassungsservice und bei der Österreichischen Hochschülerschaft erhältlich. Der Antrag ist im Zulassungsservice einzureichen.

2) Beschreibung der Arbeit

Der Bewerbung der Studierenden um ein Förderungsstipendium ist eine Beschreibung der Arbeit, eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan beizulegen. Die zu fördernde Arbeit darf noch nicht abgeschlossen sein.

3) Gutachten einer Universitätslehrerin oder eines Universitätslehrers

Weiters ist die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer Universitätslehrerin oder eines Universitätslehrers nötig, dass die antragstellende Person voraussichtlich in der Lage sein wird, aufgrund ihrer bisherigen Studienleistungen und ihres Arbeitsplanes ihr Vorhaben mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

4) Einhaltung der Anspruchsdauer

Voraussetzung für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums ist die Einhaltung der Anspruchsdauer des § 18 StudFG unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (Fristverlängerung gem § 19 StudFG).

5) Studienleistungen

Mindestvoraussetzung für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums ist ferner das Ablegen der 1. Diplomprüfung. Der Notendurchschnitt aller bis zur Antragstellung abgelegten Diplomprüfungen sollte mindestens 2,8 betragen. Zur Errechnung des Notendurchschnitts werden die Fächer wie beim Leistungsstipendium nach ihrer Semesterstundenanzahl gewichtet.
Ein Förderungsstipendium kann zusätzlich zu einem Leistungsstipendium vergeben werden.

6) Stipendienhöhe

Ein Förderungsstipendium beträgt mindestens EUR 700,- und höchstens EUR 3.600,-

7) Bericht nach Fertigstellung

Nach Abschluss der geförderten Arbeit muss der/die Studierende dem Zulassungsservice unaufgefordert einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorlegen. 25 % des Stipendiums werden erst nach Vorlage dieses Berichts ausbezahlt.