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Leistungsstipendium SOWI
Ausschreibung von Leistungsstipendien für Studierende
der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für das Studienjahr 2010/2011
Studierende der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen ein Leistungsstipendium erhalten und werden hiermit aufgefordert, sich um solche Stipendien zu bewerben. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit der antragstellenden Person unabhängig.
Leistungsstipendien für hervorragende Studienleistungen:
1) Bewerbungsfrist
Die Frist für die Bewerbung um ein Stipendium für das Studienjahr 2010/2011 läuft bis zum 1. November 2011. Der Bewerbung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Antragsformulare sind im Zulassungsservice und bei der Österreichischen Hochschülerschaft erhältlich und sind im Zulassungsservice einzureichen.
2) Studienleistungen
Ein Leistungsstipendium kann beantragt werden:
1. für den ersten Studienabschnitt eines Diplomstudiums
2. für den zweiten Studienabschnitt eines Diplomstudiums
3. für ein abgeschlossenes Doktoratsstudium
4. für ein abgeschlossenes Bachelorstudium
5. für ein abgeschlossenes Masterstudium
Voraussetzung für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums ist insbesondere die Absolvierung entweder des ersten oder zweiten Studienabschnittes eines Diplomstudiums oder eines Bachelor- Master- oder Doktoratsstudiums im Studienjahr 2010/2011. Die letzte maßgebliche Prüfung muss spätestens am 30. September 2011 abgelegt worden sein.
Relevante Leistungen:
Für die Berechnung des Notendurchschnitts werden die Pflichtfächer des jeweiligen Studienabschnitts (außer Vorkurse, Freie Lehrveranstaltungen, Master- und Diplomarbeit) herangezogen.
Die Absolvierung des betreffenden Studiums oder Studienabschnittes muss innerhalb der Anspruchsdauer des § 18 StudFG unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (Fristverlängerung gem. § 19 StudFG) erfolgt sein.
Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Leistungen darf nicht schlechter als 2,00 sein. Zur Errechnung des Notendurchschnitts werden die Prüfungsfächer des jeweiligen Abschnitts/Studiums nach ihrer vorgeschriebenen Semesterstundenzahl gewichtet (Semesterstundenzahl x Note = Punkte; Gesamtpunktezahl: Gesamtstundenzahl = Durchschnittsnote).
3) Stipendienhöhe
Die Stipendienhöhe beträgt zwischen € 726,72.- und € 1.500,-
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Antragsformular
(97KB)


