English Version English Version


Inhalt:
Menü des aktuellen Bereichs:

Zusatzinformationen:

News

Beratung an der JKU

Hier den Alternativtext zum Bild eingeben!

Studieninfo- und -beratungsservice, ÖH, ...  mehr zu Beratung an der JKU (Titel)

Infos für StudienanfängerInnen der TNF

Hier den Alternativtext zum Bild eingeben!

JKU-Fangemeinde auf Facebook

Werde JKU-Fan auf Facebook!

Werde JKU-Fan auf Facebook! ...  mehr zu JKU-Fangemeinde auf Facebook (Titel)


Positionsanzeige:

Inhalt:
Deko-Foto zum Seitenthema

Förderungsstipendium SOWI

Ausschreibung von Förderungsstipendien für Studierende der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Kepler Universität für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten bei überdurchschnittlichem Erfolg für das Kalenderjahr 2011:

1) Bewerbungsfrist

Die Frist für die Bewerbung um ein Stipendium läuft bis 8. Juni 2011 bzw. 1. November 2011. Eine Entscheidung der Kommission erfolgt immer erst nach Fristablauf. Der Bewerbung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Antragsformulare sind im Zulassungsservice und bei der Österreichischen Hochschülerschaft erhältlich und sind im Zulassungsservice einzureichen.

2) Beschreibung der Arbeit

Der Bewerbung der Studierenden um ein Förderungsstipendium ist eine Beschreibung der Arbeit, eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan beizulegen. Die zu fördernde Arbeit darf noch nicht abgeschlossen sein.

3) Gutachten einer Universitätslehrerin oder eines Universitätslehrers

Weiters ist die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer Universitätslehrerin oder eines Universitätslehrers nötig, dass die antragstellende Person voraussichtlich in der Lage sein wird, aufgrund ihrer bisherigen Studienleistungen und ihres Arbeitsplanes ihr Vorhaben mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

4) Einhaltung der Anspruchsdauer

Voraussetzung für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums ist die Einhaltung der Anspruchsdauer des § 18 StudFG unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (Fristverlängerung gem. § 19 StudFG).

5) Studienleistungen

Mindestvoraussetzung für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums ist für Diplomstudien die abgeschlossene 1. Diplomprüfung bzw. für die Masterstudien das abgeschlossene Bachelorstudium.
Ein Förderungsstipendium kann zusätzlich zu einem Leistungsstipendium vergeben werden.

6) Stipendienhöhe

Ein Förderungsstipendium beträgt mindestens € 700.- und höchstens € 3.600.-.

7) Bericht nach Fertigstellung

Nach Abschluss der geförderten Arbeit muss der/die Studierende der Kommission unaufgefordert einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorlegen.