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Studienberechtigung
Personen ohne Reifeprüfung können durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zum Besuch einer Universität oder Hochschule als ordentliche Hörer erlangen.
Übersicht
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Studienberechtigungsprüfung für Rechtswissenschaften
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Studienberechtigungsprüfung für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
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Studienberechtigungsprüfung für die philosophische, kunst- und bildungswissenschaftlichen Studien
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Studienberechtigungsprüfung für Technisch-Naturwissenschaftliche Studien
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Vorbereitung für die Studienberechtigungsprüfung


