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Studienberechtigungsprüfung für Rechtswissenschaften
Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht es Personen, die keine Reifeprüfung besitzen, die Berechtigung für ein bestimmtes Universitätsstudium zu erlangen.
Im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung der Studienrichtungsgruppe für die rechtswis-senschaftlichen Studien kann die Studienberechtigung für folgende Studienrichtungen er-worben werden:
• Diplomstudium Rechtswissenschaften
• Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
Zulassung
Prüfung
Auskünfte und Informationen
Stipendien
