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Steuerwissenschaften - Masterstudium

Den Studierenden soll eine umfassende fach- und fakultätsübergreifende Ausbildung im Bereich der Steuerwissenschaften geboten werden. Sie sollen die steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und finanzwissenschaftlichen Aspekte der Steuerwissenschaften erfassen. Die Absolventen und Absolventinnen sollen einerseits einen tiefen und umfassenden Einblick in die verschiedenen Bereiche der Steuerwissenschaften mitnehmen sowie andererseits praktisch auf die Anforderungen der Steuerberatung vorbereitet werden.
Kenntnisse der Grundlagen der Rechtswissenschaft sowie der Wirtschaftswissenschaften werden vorausgesetzt oder werden aufgrund von Auflagen während des Studiums erworben. Grundlagen des Abgaben- und Sozialversicherungsrechts werden im Rahmen des Masterstudiums unterrichtet. Auf diese Weise haben die Studierenden eine gemeinsame Basis im Bereich der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und des Steuerrechts, sodass darauf aufbauend durch entsprechende Vertiefungen in jenen Bereichen, die auch bei der Steuerberaterausbildung in den Bereichen Abgabenrecht, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Rechnungswesen, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Absolvierung der Steuerberaterprüfung gelegt werden. Überdies bietet das Studium ideale Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung nach Maßgabe des Bilanzbuchhaltergesetzes oder anderer selbständiger und unselbständiger Tätigkeit im Rahmen der Planung und Abwicklung von Steuersachen für Unternehmen und der Unternehmensberatung.
Den Studierenden sollen darüber hinaus im Rahmen forschungsgeleiteter Lehre die Steuerwissenschaften umfassend und auf höchstem wissenschaftlichem Niveau vermittelt werden. Aus diesem Grund werden nicht nur eine Vertiefung im Bereich des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, sondern auch der Finanzwissenschaften geboten. Mit Hilfe von speziellen Querschnittsthemen soll die interdisziplinäre Arbeitsweise gefördert werden. Studierenden sollen auf diese Weise fächerübergreifende Zusammenhänge bewusst werden, damit sie in der Praxis exzellente Lösungen zu entwickeln in der Lage sind.

Studienrichtung: Masterstudium Steuerwissenschaften
Abschluss: Master of Laws oder LLM oder LLM (JKU)
Dauer: 4 Semester