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Rechtswissenschaften - Doktoratsstudium
Das Doktoratsstudium besteht aus einem Studienabschnitt in der Dauer von sechs Semestern und wird mit der positiven Beurteilung aller Fachprüfungen abgeschlossen. Der Abschluss des Doktoratsstudiums eröffnet über die beruflichen Möglichkeiten des Diplomstudiums hinaus im Bereich der institutionalisierten Lehre und Forschung (Universitäten und staatliche Forschungsinstitutionen) den Zugang zu leitenden Positionen.
Zulassungsvoraussetzung
Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiums oder eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das dem rechtswissenschaftlichen
Diplom- oder Masterstudium nach Inhalt und Umfang gleichwertig ist.
Studierende, die bis inklusive SS 2009 zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen waren, können dieses längstens bis September 2017 gemäß dem Curriculum in der Fassung aus dem Jahr 2001 abschließen.
Studienrichtung: Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften
Abschluss: Doktorin der Rechtswissenschaften (Drin iur.) bzw. Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)
Dauer: 6 Semester


