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Zulassung
Der Antrag hat zu enthalten:
1. die Bezeichnung des Studiums;
2. ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil;
3. den Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten;
4. wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, die Zuordnung der Fächer zu den beteiligten Universitäten.
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Antragsformular
(6KB)
Der Antrag wird von der Vizerektorin/vom Vizerektor für Lehre bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist. In der Genehmigung wird der Zeitpunkt der Zulassung zum inidividuellen Studium festgelegt.


