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Zulassung zu mehreren Studien und Universitäten
Werden mehrere Studien an einer Universität betrieben, so wird für jedes Studium die beitragsfreie Zeit berechnet. Die Vorschreibung eines allfälligen Studienbeitrages richtet sich dann nach jenem Studium, in welchem die beitragsfreie Zeit überschritten wird. Dabei ist unerheblich, welches Studium als "Hauptstudium"/“Nebenstudium“ betrieben wird.
Eine Abmeldung der studienbeitragspflichtigen Studien kann persönlich mit Ihrer KeplerCard im Zulassungsservice bzw. via e-mail, Adresse: zulassung(/\t)jku.at (bitte unbedingt Matrikelnummer angeben) erfolgen.
Werden mehrere Studien an mehreren Universitäten betrieben, so berechnet jede Universität, sofern sie Studienbeiträge einhebt, unabhängig voneinander die beitragsfreie Zeit. Dadurch können Studierende an einer Universität vom Studienbeitrag befreit sein, an einer anderen allerdings die beitragsfreie Zeit bereits verbraucht haben und von der betreffenden Universität eine Vorschreibung des Studienbeitrages erhalten.
Besteht eine Zulassung an mehreren Universitäten, so ist der Studienbeitrag bzw. ÖH-Beitrag nur an einer Universität zu entrichten. An der Universität/den Universitäten, an denen nicht einbezahlt wurde, ist innerhalb der Zulassungs- und Meldefrist ein Studienblatt derjenigen Universität vorzulegen, an der der Studienbeitrag einbezahlt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung durch die andere Universität nicht automatisch erfolgt.
Wird die Fortsetzungsmeldung durch Einzahlung bzw. durch Vorlage des Studienblattes nicht durchgeführt, werden Sie vom Studium abgemeldet.
Besteht eine Zulassung an mehreren Universitäten zu mehreren ordentlichen Studien, so ist der Studienbeitrag zu entrichten, sobald in einem Studium eine Beitragspflicht entsteht.
