Prüfungsinformation.

 

Du bist bereits gut vorbereitet und willst nun (die ersten) Prüfungen absolvieren? Hier findest du alle Antworten rund um das Thema Prüfungen:

 

Prüfungs- und Anerkennungsservice

Standort

Bankengebäude
1. OG
Räume 101-105

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgt im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Für Übungen, Kurse und Seminare gilt die Anmeldung zur Lehrveranstaltung auch als Anmeldung zur Lehrveranstaltungsprüfung. Die Aufnahme in die Lehrveranstaltung gilt als Zulassung zur Lehrveranstaltungsprüfung.
Du kannst dich zu Lehrveranstaltungsprüfungen für Vorlesungen und Kurse bis zum Ende des zweiten auf die Abhaltung folgenden Semesters bei der Leitung der Lehrveranstaltung anmelden.
Prüfungen, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung abgelegt wurden, sind absolut nichtig. Eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der Wiederholungen erfolgt nicht.

Bitte beachte auch die jeweiligen Informationen bei den einzelnen Lehrveranstaltungen.

Die Anmeldung zur Fachprüfung hat in der jeweiligen Frist im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu erfolgen.

 

Anmeldungen per E-Mail können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anmeldung zu Diplom-, Bachelor- bzw. Masterabschlussprüfungen, Rigorosen, Ergänzungsprüfungen (außer Ergänzungsprüfung Latein) und Fachprüfungen in individuellen Studien erfolgt weiterhin persönlich im Prüfungs- und Anerkennungsservice.

Die genauen Prüfungstermine (Tag, Ort und Uhrzeit) findest du ca. zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster unter Kundmachung.

Die gleichzeitige Anmeldung zu mehreren Terminen einer Fachprüfung ist nicht möglich, außer das Ergebnis der letzten Prüfung ist noch nicht bekannt.

 

Ergänzungsprüfungen sind vor Beginn des ordentlichen Studiums gemäß Zulassungsbescheid positiv zu absolvieren.

Die Anmeldung zu Ergänzungsprüfungen erfolgt bis spätestens eine Woche vor dem festgelegten Termin persönlich im Prüfungs- und Anerkennungsservice oder per E-Mail an pruefung-sowi(at)jku.at.


Zusatzprüfungen sind im ordentlichen Studium zu absolvieren.

Die Anmeldung zur Zusatzprüfung Latein erfolgt bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Termin im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster unter Fachprüfungen.
Die Anmeldung zur Zusatzprüfung Darstellende Geometrie erfolgt im Rahmen der Vorlesung "Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung Darstellende Geometrie".

Die Abmeldung von einer Fachprüfung ist bis spätestens am dritten Arbeitstag vor dem Tag des Prüfungsantrittes ausschließlich über KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich.
Wenn du ohne Abmeldung nicht zur Prüfung antrittst, ist die Anmeldung zu derselben Prüfung für den nächsten Prüfungstermin ausgeschlossen, sofern du nicht einen triftigen Grund durch Vorlage entsprechender Belege im Prüfungs- und Anerkennungsservice, öffnet in einem neuen Fenster für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen kannst.

Negativ beurteilte Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase dürfen dreimal wiederholt werden (vier Antritte).

Alle weiteren negativ beurteilten Prüfungen können viermal wiederholt werden (fünf Antritte). Es zählen alle Prüfungsantritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität.

Ab der dritten Wiederholung einer Prüfung (Fachprüfung, Vorlesung, Vorlesung mit Übung, Kurs, Kombinierte Lehrveranstaltung) ist diese kommissionell abzuhalten, wenn es sich nicht um die Beurteilung einer Übung oder eines inhaltsgleichen Seminars handelt.
Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung.
Die letzte Wiederholung (vierte WH) ist in jedem Fall in Form einer kommissionellen Prüfung abzuhalten. Bei Übungen und Seminaren entscheidet die Prüfungskommission im Einzelfall, wie die zu beurteilende Leistung am besten auf eine zeitpunktbezogene Prüfung konzentriert und damit einer kommissionellen Beurteilung zugänglich gemacht werden kann.
Die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungssenates hat der Vizerektor für Lehre und Studierende, öffnet in einem neuen Fenster nach Anhörung der/des Studierenden (E-Mail an: vizerektor-lehre(at)jku.at) zu bestellen.

Übungen (UE) können im Curriculum auch als Arbeitsgemeinschaft (AG), Intensivierungskurs (IK), Praktikum (PR) oder Proseminar (PS) bezeichnet werden.
Kurse (KS) können im Curriculum auch als Vorlesung mit Übung (VU) oder kombinierte Lehrveranstaltung (KV) bezeichnet werden.

Bei negativer Beurteilung einer Übung und eines Seminars ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen.
Kurse werden beim Erstantritt am Ende der besuchten Lehrveranstaltung nach den Regeln der Übung beurteilt. Für die Wiederholung einer Kursprüfung finden dagegen die Regeln der Vorlesungsprüfung mit der Maßgabe Anwendung, dass auch bei der Wiederholungsprüfung die in einer Vorlesungsprüfung nicht wiederholbaren Teile in die Beurteilung einbezogen werden können.

 

Bei Prüfungen, die nicht der StEOP angehören, erlischt nach fünf negativen Antritten die Zulassung zum Studium. Danach ist die neuerliche Zulassung an der JKU oder bei gemeinsam eingerichteten Studien (z.B. Lehramt) an den beteiligten Bildungseinrichtungen (jene des "Cluster Mitte") für jene Studien, bei denen die Absolvierung derselben Prüfung verpflichtend vorgesehen ist, nicht zulässig. Beim Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist davon abweichend eine neuerliche Zulassung zum Studium ausschließlich für jene Unterrichtsfächer oder Spezialisierungen zulässig, bei denen die Absolvierung derselben Prüfung nicht verpflichtend vorgesehen ist.

Bei Prüfungen, die der StEOP angehören, erlischt die Zulassung zum Studium nach vier negativen Antritten.

Positiv beurteilte Prüfungen können bis 12 Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal wiederholt werden. Das Recht zur Wiederholung einer positiv beurteilten Prüfung verfällt mit dem Zeitpunkt, zu dem ein Antrag gestellt wird, das Prüfungsergebnis als Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung oder Prüfung oder als Bestandteil einer Lehrveranstaltung oder übergeordneten Prüfung zu verwenden (z.B. durch eine entsprechende Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung oder Prüfung).
Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. Es ist daher auch eine Verschlechterung des Ergebnisses möglich.

     

Zusätzliche Informationen: