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Nostrifizierung

(§ 35 der Satzung der Johannes Kepler Universität Linz)

1. Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums.

2. Die Antragstellung an den/die Vizerektor/in für Lehre gem. den Bestimmungen des § 90 UG 2002 setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung des/der Antragsteller/s/in in Österreich erforderlich ist. Eine zwingende Notwendigkeit kann nur aus in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet werden.

3. Im Antrag ist das dem absolvierten ausländischen Studium vergleichbare inländische Studium und der angestrebte inländische akademische Grad zu bezeichnen.

4. Mit dem Antrag sind überdies folgende Nachweise vorzulegen:

• Reisepass,
• Nachweis der einer anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung gleichwertigen Qualität der anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, wenn dies für den/die Vizerektor/in für Lehre nicht außer Zweifel steht,
• Nachweis über die an der anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung zurückgelegten Studien, wenn diese dem/der Vizerektor/in für Lehre nicht ohnehin bekannt sind,
• diejenige Urkunde, die als Nachweis der Verleihung des akademischen Grades, wenn jedoch ein solcher nicht zu verleihen war, als Nachweis des ordnungsgemäßen Abschlusses des Studiums ausgestellt wurde,
• die gesetzliche Bestimmung, aus der sich die zwingenden Gründe für die Nostrifizierung ergeben sowie die Begründung für die Anwendung dieser Bestimmungen auf den/die Antragsteller/in.

5. Von fremdsprachigen Urkunden hat der/die Antragsteller/in im Bedarfsfall autorisierte Übersetzungen vorzulegen. Die Urkunde gem. Abs. 3 Z 4 ist im Original vorzulegen.

6. Der/die Vizerektor/in für Lehre ist berechtigt, die Verpflichtung zur Vorlage einzelner Unterlagen nachzusehen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass deren Beibringung innerhalb einer angemessenen Frist unmöglich oder mit übergroßen Schwierigkeiten verbunden ist, und die vorgelegten Unterlagen für eine Entscheidung ausreichen.

Für die Nostrifizierung ist eine Nostrifizierungstaxe von € 150.- zu entrichten.

Der Nostrifizierungsantrag ist im Zulassungsservice der Johannes Kepler Universität Linz einzubringen.

Kontakt:

Lehr- und Studienservices

Zulassungsservice

Rebecca Haselbacher B.A.
e-mail: rebecca.haselbacher@jku.at
Tel.: +43 732/2468-3270

Bettina Hörmann
e-mail: bettina.hoermann@jku.at
Tel.: +43 732/2468-3273