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Dissertation
Im Doktoratsstudium ist eine Dissertation abzufassen. Nähere Bestimmungen über Betreuung und Beurteilung von Dissertationen sind in der Satzung, nähere Bestimmungen über das Thema der Dissertation sind im jeweiligen Curriculum festgelegt.
Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl.Nr. 111/1936, zu beachten.
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. (UG 2002 / § 82)
Curriculaspezifische Informationen finden Sie unter:
