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Checkliste nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes

Erasmus-Studierende :

  • Aufenthaltsbestätigung (und allenfalls eine Sprachkursbestätigung) im Original beim OeAD-Regionalbüro Linz, Bankengebäude 3. Stock, abgeben bzw. einschicken (bis 4 Wochen nach Aufenthaltsende)
  • Bericht in der Erasmus-Online-Datenbank eingeben (bis 4 Wochen nach Aufenthaltsende)
  • Bericht schreiben - inkl. Kostentabelle in und Semesterdatentabellen - (Vorlage downloaden) und spätestens 2 Monate nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes (Urlaub nicht eingerechnet!) per Email im Word-Format (bitte kein .pdf- oder .odt - Dokument!) an isolde.holzer@jku.at schicken
  • nach Erhalt der Zeugnisse: (wenn Ihr Zeugnis ins Auslandsbüro geschickt wird, werden Sie per Email verständigt)
    SOWI-Studierende: Antrag auf Anerkennung NACH Beendigung webbasiert mit AUWEA entsprechend dem jeweiligen Merkblatt
    TN- und RE-Studierende
    : Antrag auf Anerkennung NACH Beendigung in Papierform entsprechend dem jeweiligen Merkblatt
  • optional: Fotos/Videos für Study Abroad Photo/Video Contest bis 1. Oktober im Auslandsbüro elektronisch einreichen
  • nur für StudienbeihilfenbezieherInnen: Kopie des Bescheides über die zuerkannte Auslandsbeihilfe beim ÖAD LINZ, Bankengebäude 3. Stock, abgeben bzw. einschicken (bis 4 Wochen nach Aufenthaltsende)

Joint Study- und ISEP-Studierende:

  • Aufenthaltsbestätigung (LV-Zeitraum inklusive vorgelagertem Orientierungsprogramm) im Auslandsbüro abgeben (spätestens 2 Monate nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes - Urlaub nicht eingerechnet!) - die Ausstellung der Aufenthaltsbestätigung muss am Ende des Auslandsaufenthaltes erfolgen, damit sie anerkannt wird
  • Bericht schreiben - inkl. Kostentabelle in und Semesterdatentabellen - (Vorlage downloaden) und spätestens 2 Monate nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes (Urlaub nicht eingerechnet!) per Email im Word-Format (bitte kein .pdf- oder .odt - Dokument!) an isolde.holzer@jku.at schicken
  • nach Erhalt der Zeugnisse: (wenn Ihr Zeugnis ins Auslandsbüro geschickt wird, werden Sie per Email verständigt)
    SOWI-Studierende: Antrag auf Anerkennung NACH Beendigung webbasiert mit AUWEA entsprechend dem jeweiligen Merkblatt
    TN- und RE-Studierende
    : Antrag auf Anerkennung NACH Beendigung in Papierform entsprechend dem jeweiligen Merkblatt
  • optional: Fotos/Videos für Study Abroad Photo/Video Contest bis 1. Oktober im Auslandsbüro elektronisch einreichen

StudienbeihilfenbezieherInnen zusätzlich:

  • Bescheid über die Anerkennung NACH Beendigung sowie eine
  • Aufenthaltsbestätigung (LV-Zeitraum inklusive vorgelagertem Orientierungsprogramm) bei der Stipendienstelle abgeben (unbedingt spätestens in der Antragsfrist des folgenden Semesters nach dem Ende des Auslandsstudiums - daher rechtzeitig um die Zeugnisse der Gastuniversität kümmern!)

IPS-StipendienbezieherInnen (nur OberösterreicherInnen) zusätzlich:

  • Bericht (gleich wie für das Auslandsbüro) und Kopie der Aufenthaltsbestätigung mailen (wi.post@ooe.gv.at) oder an folgende Adresse schicken: Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Wirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (spätestens 1 Monat nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes - Urlaub nicht eingerechnet!)
  • WICHTIG! Sämtliche Belege (Rechnungen samt Zahlungsnachweisen) für die Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt sind ein Jahr lang nach Rückkehr aufzuheben, weil sich das Land OÖ Kontrollen vorbehält!