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Auslandsstipendien der JKU

Die JKU stellt für ihre Studierenden und AbsolventInnen die folgenden Auslandsstipendien zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Unbedingte Bewerbungsvoraussetzung:

  • Unbefristetes ordentliches Studium im mindestens zweiten Semester an der JKU oder unmittelbar zurückliegender Abschluss eines Bachelor-/Master- oder Diplomstudiums an der JKU sowie bei Postgraduate-Austauschprogrammen auch an der JKU abgeschlossenes Studium
  • Die bisherige Studiendauer darf die doppelte Mindeststudiendauer noch nicht überschritten haben. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen (Krankheit, Berufstätigkeit, ...) möglich.

Mindestvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts:

  • Absolvierung von mindestens zwei Semestern des Studiums an der JKU

Sonderzuschuss:

a) BewerberInnen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Behinderung, chronische Erkrankung, ...) können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel einen Sonderzuschuss erhalten. Dem Antrag ist eine genaue Bedarfsbeschreibung und Aufstellung der durch den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten sowie ein ärztlicher/amtlicher Nachweis über die bestehenden Einschränkungen beizulegen. Die Mehrkosten sind nach dem Auslandsaufenthalt durch Originalbelege nachzuweisen.

b) BewerberInnen mit Kind/ern können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel einen Sonderzuschuss von max. EUR 50 pro Kind und Aufenthaltsmonat erhalten.

Einreichfristen

Anträge können jederzeit eingereicht werden, müssen allerdings zum Stichtag

15. November

für Aufenthalte beginnend mit Jänner - März

1. Februar

für Aufenthalte beginnend mit April - Mitte Mai

1. April

für Aufenthalte beginnend mit Mitte Mai - Juni

1. Juni

für Aufenthalte beginnend mit Juli - Dezember

jeweils bis 12:00 Uhr mittags vorliegen. Unvollständige oder nicht termingerecht eingebrachte Bewerbungen müssen zurückgewiesen werden.

Anträge zu einem Austauschprogramm sowie zu einer Master-/Diplomarbeit oder Dissertation können in begründeten Fällen auch nach der vorgesehenen Einreichfrist, jedoch unbedingt noch vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.

Einreichstelle für alle Auslandsstipendien der JKU Linz ist das Auslandsbüro.

Die Förderbestimmungen und die Stipendienhöhe bitte der Stipendienausschreibung entnehmen.

Versicherungsfragen

Mit der Zuerkennung eines Auslandsstipendiums oder Reisekostenzuschusses ist kein Versicherungsschutz verbunden. Die StipendiatInnen müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt Sorge tragen.