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Stipendium der JKU für ein Austauschprogramm (Joint Study und ISEP)
Ein Austauschstipendium der Universität können Sie nur für einen Ihnen zuerkannten Austauschstudienplatz beziehen. Für diesen müssen Sie sich schon vorher bewerben. Infos über Plätze und den Bewerbungsablauf finden Sie unter Austauschstudium.
Das Stipendium gilt nicht für Studienplätze im Rahmen von ERASMUS und CEEPUS. Dort sind eigene Stipendien vorgesehen.
Ein Austauschstipendium der JKU wird zu folgenden Bedingungen angeboten (Details in der Ausschreibung s. unten Download):
- Stipendiendauer: 2 bis 15 Monate
- Bei einem mind. 1semestrigen Auslandsstudium kann auch ein Intensivsprachkurs an der Gastinstitution unmittelbar vor Beginn des Studiums gefördert werden. Dieser Zeitraum wird für die Anrechnung/Anerkennung des Studienprogramms nicht berücksichtigt.
- Stipendienhöhe: monatliches Stipendium + eventuell Reisekostenzuschuss: siehe Stipendienhöhen. (Bei gleichzeitigem Bezug einer Beihilfe für ein Auslandsstudium bzw. eines ERASMUS-Stipendiums wird das Stipendium der JKU um deren Betrag verringert.)
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Stipendiums.
Bewerbungsunterlagen:
- Stipendienantrag im Online-Bewerbungsportal ausfüllen
- Nachweis über die vorgesehene Anerkennung von Studienleistungen aus dem geplanten Auslandsstudium im Ausmaß von mind. 6 Wochenstunden pro Semester oder von mind. 3 ECTS-Credits pro Monat des Auslandsstudiums oder Bestätigung der/des Betreuerin/Betreuers der Diplom-/Masterarbeit/Dissertation, dass der Auslandsaufenthalt der Erstellung der Arbeit dient (kann jeweils bis zum Aufenthaltsbeginn nachgereicht werden). Dieser Nachweis ist nicht erforderlich bei Absolvierung eines Austauschprogrammes, das lt. Studienplan Teil eines Studiums ist (s. Biologische Chemie oder Masterstudium Global Business).
- Bei Weiterlaufen bestehender Bezüge: Einkommensnachweis
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Voraussetzungen
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Sonderzuschuss für Studierende mit Kind(ern)
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Sonderzuschuss bei besonderen Bedürfnissen
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Einreichfristen und Einreichstelle
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Förderbestimmungen
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Versicherungsfragen
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Visum/Einreise-/Aufenthaltserlaubnis
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Downloads: Formulare und alle Infos
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(welche Formulare erforderlich sind, bitte in der Ausschreibung bei der jeweiligen Stipendienaktion nachlesen)
Erlass des Studienbeitrages
Bei der Teilnahme an einem Austauschprogramm wird Ihnen auch der Studienbeitrag für das (die) betroffene(n) Semester erlassen, wenn der Austausch- bzw. Stipendienzeitraum mindestens 30 Tage des jeweiligen Semesters (Oktober bis Jänner bzw. März bis Juni) dauert.
Wenn Sie den Studienbeitrag bereits eingezahlt haben, wird er Ihnen auf Ihren Antrag hin bis spätestens sechs Monate nach Einzahlung rückerstattet. Ausgenommen davon sind Studierende, denen insbesondere durch einen Studienzuschuss nach § 52c StudFG 1992 i.d.g.F. der Studienbeitrag bereits rückerstattet wurde.
