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Stipendium der JKU für ein Austauschprogramm (Joint Study und ISEP)

Ein Austauschstipendium der Universität können Sie nur für einen Ihnen zuerkannten Austauschstudienplatz beziehen. Für diesen müssen Sie sich schon vorher bewerben. Infos über Plätze und den Bewerbungsablauf finden Sie unter Austauschstudium.

Das Stipendium gilt nicht für Studienplätze im Rahmen von ERASMUS und CEEPUS. Dort sind eigene Stipendien vorgesehen.

Ein Austauschstipendium der JKU wird zu folgenden Bedingungen angeboten (Details in der Ausschreibung s. unten Download):

  • Stipendiendauer: 2 bis 15 Monate
  • Bei einem mind. 1semestrigen Auslandsstudium kann auch ein Intensivsprachkurs an der Gastinstitution unmittelbar vor Beginn des Studiums gefördert werden. Dieser Zeitraum wird für die Anrechnung/Anerkennung des Studienprogramms nicht berücksichtigt.
  • Stipendienhöhe: monatliches Stipendium + eventuell Reisekostenzuschuss: siehe Stipendienhöhen. (Bei gleichzeitigem Bezug einer Beihilfe für ein Auslandsstudium bzw. eines ERASMUS-Stipendiums wird das Stipendium der JKU um deren Betrag verringert.)
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Stipendiums.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsformular (wird nach der erfolgten Platzzuteilung ausgehändigt)
  • Nachweis über die vorgesehene Anrechnung/Anerkennung des geplanten Auslandsstudiums/von Prüfungen im Ausmaß von mind. 6 Wochenstunden pro Semester bzw. von mind. 3 ECTS-Credits pro Monat des Auslandsstudiums oder Bestätigung der/des Betreuerin/Betreuers der Diplom-/Masterarbeit/Dissertation, dass der Auslandsaufenthalt der Erstellung der Arbeit dient (kann jeweils bis zum Aufenthaltsbeginn nachgereicht werden)
  • Bei Weiterlaufen bestehender Bezüge: Einkommensnachweis

Erlass des Studienbeitrages

Bei der Teilnahme an einem Austauschprogramm wird Ihnen auch der Studienbeitrag für das (die) betroffene(n) Semester erlassen, wenn der Austausch- bzw. Stipendienzeitraum mindestens 30 Tage des jeweiligen Semesters (Oktober bis Jänner bzw. März bis Juni) dauert.

Wenn Sie den Studienbeitrag bereits eingezahlt haben, wird er Ihnen auf Ihren Antrag hin bis spätestens sechs Monate nach Einzahlung rückerstattet. Ausgenommen davon sind Studierende, denen insbesondere durch einen Studienzuschuss nach § 52c StudFG 1992 i.d.g.F. der Studienbeitrag bereits rückerstattet wurde.