English Version English Version


Inhalt:

Positionsanzeige:

Inhalt:

Stipendium der JKU für ein Auslandspraktikum

Praktika im Rahmen der EU-Programme Erasmus oder Leonardo da Vinci werden nicht aus JKU-Mitteln gefördert.

  • Stipendienhöhe:
    • für ein Volontariat/freiwilliges Praktikum: max. EUR 350
    • für ein auf das Studium anrechenbares Praktikum: EUR 350 oder monatliches Stipendium + ev. Reisekostenzuschuss (s. Stipendienhöhen)
  • Bewerbungsunterlagen (in doppelter Ausführung):
    • Bewerbungsformular
    • Lebenslauf
    • Begründung für die Absolvierung des Auslandspraktikums
    • Tätigkeits- bzw. Aufgabenbeschreibung (sofern nicht im Praktikumsvertrag enthalten)
    • Studienerfolgsnachweis
    • Schriftliche Praktikumszusage oder Praktikumsvertrag sowie Angabe der Höhe einer etwaigen Gegenleistung (auch Naturalleistung), Entlohnung, Förderung oder Aufwandsentschädigung
    • Bei Weiterlaufen bestehender Bezüge: Einkommensnachweis

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Stipendiums.

Erlass des Studienbeitrages

Bei Zuerkennung eines Stipendiums oder Absolvierung eines Erasmus-, Leonardo, AIESEC- oder IAESTE-Praktikums wird Ihnen auch der Studienbeitrag für das (die) betroffene(n) Semester erlassen, wenn der Auslands- bzw. Stipendienzeitraum mindestens 53 Tage des jeweiligen Semesters (Oktober bis Jänner bzw. März bis Juni) umfasst. Wenn das Praktikum zum Teil oder zur Gänze in den Ferien absolviert wird, muss es für die Studienbeitragsbefreiung eine Dauer von mindestens 83 Tagen aufweisen.

Wenn Sie den Studienbeitrag bereits eingezahlt haben, wird er Ihnen auf Ihren Antrag hin bis spätestens sechs Monate nach Einzahlung rückerstattet. Ausgenommen davon sind Studierende, denen insbesondere durch einen Studienzuschuss nach § 52c StudFG 1992 i.d.g.F. der Studienbeitrag bereits rückerstattet wurde.