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IPS des Landes OÖ
IPS - Internationalisierungsprogramm für Studierende des Landes OÖ
Bitte beachten: Diese Ausschreibung gilt nur für Studierende/AbsolventInnen der Johannes Kepler Universität Linz (JKU).
Studierende anderer o.ö. Universitäten und (Fach)Hochschulen finden ihre Einreichstelle unter www.ooe.gv.at >Themen >Bildung und Forschung >Förderungen) oder wenden sich bitte an ihr Auslandsbüro/International Office oder an das Amt der o.ö. Landesregierung, Abt. Wirtschaft, Tel.: (+43 732) 7720-15138; e-mail: wi.post(at)ooe.gv.at.
Das IPS ist ein Stipendienprogramm des Landes OÖ in Zusammenarbeit mit den in den Richtlinien (www.ooe.gv.at - Themen - Förderungen) genannten oö. Universitäten/Fachhochschulen/Hochschulen. Es können Studien- und Forschungsaufenthalte, Lehrgänge und Praktika im nicht deutschsprachigen Ausland gefördert werden, jedoch keine Sprachkurse. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Förderungsvoraussetzungen für Studierende/AbsolventInnen der JKU (Auszug aus den Richtlinien):
Die vollständigen Richtlinien finden Sie unter www.ooe.gv.at - Themen - Förderungen
- Bestehende Zulassung zum ordentlichen Studium an der JKU oder ein erfolgreich an der JKU abgeschlossenes Studium
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung: Hauptwohnsitz in Oberösterreich durchgehend seit mindestens einem Jahr
- Vorliegen eines vollständigen Antragspakets (s. Antragsformular)
- Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 4 Semestern zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts (ausgenommen Austauschprogramme wie Erasmus- oder Joint-Study-Programme: hier ist die erfolgreiche Absolvierung von mind. 2 Semestern erforderlich)
- Fachliche Befürwortung des Antrags durch die JKU
- Nachweis eines zumutbaren Eigenmittelanteils an den Kosten für die beantragte Maßnahme (dieser muss unter Einbeziehung des IPS-Stipendiums und sonstiger erhaltener Förderungen derzeit mindestens 10% [Änderungen vorbehalten] der Kosten laut Kosten - und Finanzierungsplan gemäß Richtlinien § 6 lit f betragen)
- Höchstalter der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers von 35 Jahren
Bitte beachten Sie, dass die "erfolgreiche Absolvierung von 2 bzw. 4 Semestern" (s.o.) auch den Abschluss des ersten Studienabschnitts bedeutet, wenn der Studienplan das innerhalb dieser Semesterzahl vorsieht!!
Anmerkung: Bei Aufenthalten im Rahmen eines laufenden Studiums darf das Studium während der Zeit des Auslandsaufenthalts nicht beendet oder unterbrochen werden. Die Fortsetzung ist unbedingt erforderlich (gültige Inskription)!
Wichtige Bedingungen (Auszug aus den Richtlinien):
- Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts ist die Förderwerberin bzw. der Förderwerber verpflichtet, der Abteilung Wirtschaft des Amtes der OÖ. Landesregierung binnen 4 Wochen einen schriftlichen Bericht sowie eine Bestätigung/Zeugnis über das/den durchgeführte/n Praktikum/Studien- bzw. Forschungsaufenthalt/Lehrgang zu übermitteln.
- Bei Anforderung durch das Land OÖ hat die Förderwerberin bzw. der Förderwerber nach Beendigung des Auslandsaufenthalts Rechnungen samt dazugehörender Zahlungsnachweise über die widmungsgemäße Verwendung der zuerkannten Landesförderung mindestens in Höhe der im vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen und geförderten Kosten binnen 2 Wochen vorzulegen.
Förderungsdauer (-kontingent):
- max. 10 Monate
Förderungshöhe:
(Förderungen können nur für Aufenthalte in nicht deutschsprachigen Ländern beantragt werden!)
- monatlich max. EUR 100,
- ev. Reisekostenzuschuss: Europa: max. EUR 240, außerhalb Europas max. 480
- Förderungsobergrenze pro Person: EUR 1480
Einreichstelle:
- Auslandsbüro der JKU
Einreichtermine:
- Anträge können jederzeit, jedoch nur vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.
- Bearbeitungstermine: 1. Februar, 1. April, 1. Juni, 15. November
Formulare und Richtlinien
IPS Richtlinien des Landes OÖ (763KB)
IPS Bewerbungsformular (285KB, bitte unbedingt elektronisch ausfüllen)
IPS Infoblatt (Antragsbeilage) (24KB)
IPS Finanzierungsplan (50KB)
Aufenthaltsbestätigung (52KB)
Aufenthaltsbestätigung (38KB)
Antragsformulare zur Anrechnung/Anerkennung des Studienprogramms im Ausland vor/nach dem Auslandsaufenthalt


