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Hochschulzugangsberechtigung
Um mit dem Studium beginnen zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Das ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Matura) oder die fachgebundene Hochschulreife (in Österreich: Studienberechtigungsprüfung). Für Interessierte ohne ausreichende Qualifikation besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Zugangsprüfung. Dafür sind vorab Leistungen für den gewünschten Studiengang im Akademiestudium zu erbringen. Dabei wird nach erfolgreichem Abschluss der für die jeweilige Zugangsprüfung erforderlichen Module/Kurse ein Zeugnis ausgestellt, mit dem Sie die Zulassung in den entsprechenden Bachelorstudiengang beantragen können. Die bisher erbrachten Studienleistungen im Umfang von zwei Semestern werden nach Vorgabe und Kapazität der Fakultäten angerechnet.
Wie aus der Beschreibung der Vorgangsweise ersichtlich, können Sie bereits mit dem Studium beginnen und müssen dabei keine zusätzliche Prüfung ablegen.
Bewerber mit einem Zeugnis aus dem Ausland müssen entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen .
In Deutschland, und somit auch von der FernUniversität Hagen, wird die Berufsreifeprüfung laut Erlass der Kultusministerkonferenz vom 20.12.2001 nicht als vollwertiger Maturaersatz anerkannt. Wie oben bereits beschrieben gibt es auch hier die Möglichkeit, ein Studium über die Zugangsprüfung im Akademiestudium zu beginnen.
