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Finanzielle Unterstützung
- Steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben für's Fernstudium: Ist grundsätzlich möglich, muss beim Finanzamt beantragt bzw. in die Steuererklärung aufgenommen werden.
- Anspruch auf Studienbeihilfe: Ist grundsätzlich bei einem Vollzeitstudium an der FernUniversität sowie bei Entsprechen der sonstigen Voraussetzungen (Einkommensgrenzen) möglich. Zuständig ist die Studienbeihilfenbehörde (ist in jedem Bundesland bzw. deren Hauptstadt vertreten).
- Bildungschecks von Bundesländern, Interessenvertretungen (z. B. AK): Ansprüche darauf wären im Einzelfall mit den zuständigen Stellen zu prüfen.