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Aufenthalts- und Visumsbestimmungen
1. EWR-BürgerInnen
Für Studierende aus den EWR-Ländern (EU und EFTA-Länder) sowie der Schweiz gibt es keine besonderen Einreiseformalitäten. Es genügt ein gültiger Reisepass.
2. Andere Nationalitäten
Staatsangehörige aus Nicht-EU/EWR-Staaten (so genannte "Drittstaatsangehörige") benötigen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel. Die Art des Titels richtet sich sowohl nach der Aufenthaltsdauer als auch nach dem Zweck des Aufenthalts.
4. TBC-Nachweis
Alle Studierenden, die nicht aus EU- oder EFTA-Ländern bzw. nicht aus den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland kommen, werden vom Gesundheitsamt der Stadt Linz zu einem Lungen-Röntgen vorgeladen. Die Untersuchung ist kostenlos. Das Röntgenbild kann, wenn es nicht älter als 2 Monate ist, von zu Hause mitgebracht werden.
