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Leitfaden zu den Einreisebedingungen für ausländische Studierende

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Aufenthalts- und Visumsbestimmungen für eine Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten

Für eine Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung "Studierender"

Der Antrag für diese Bewilligung muss prinzipiell im Ausland vor der Einreise bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) gestellt werden.* Es ist unbedingt erforderlich, die Entscheidung im Heimatland abzuwarten*, daher empfehlen wir eine rechtzeitige Antragstellung (mindestens 10 Wochen vor der geplanten Anreise).

* für Ausnahme siehe die untenstehende Länderliste

Die Aufenthaltsbewilligung wird in Kreditkartenformat mit Lichtbild ausgestellt und dient auch als Identitätsdokument. Du musst sie als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Österreich immer bei dir haben bzw. in der Nähe bereit halten.

Für die Antragstellung benötigst du folgende Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für Aufenthaltsbewilligung "Studierender"
  • aktuelles Foto (in der Größe von 3,5 x 4,5 cm bis 4,0 x 5,0 cm)
  • gültiger Reisepass (Gültigkeit für die gesamte Aufenthaltsdauer in Österreich!)
  • beglaubigte Geburtsurkunde
  • Aufnahmebestätigung (Letter of Acceptance) von der Universität
  • Nachweis der Finanzierung des Aufenthaltes (für Studierende bis zum 24. Lebensjahr EUR 432,97.-, ab dem 24. Lebensjahr EUR 784 pro Monat - inkludierte Miete EUR 239,15.-; z.B. durch Guthaben auf einem Sparbuch oder Konto bei einer österreichischen Bank oder Nachweis des Ankaufs von Travellercheques in entsprechendem Ausmaß oder Bestätigung über Stipendium)
  • Nachweis einer Unterkunft (Housing confirmation)
  • Krankenversicherungsnachweis ("Reisekrankenversicherung") von der Einreise bis zur Aufnahme des Studiums in Österreich (bzw. bis zur Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung - die Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung ist auf Aufforderung der Inlandsbehörde nachzuweisen)
  • polizeiliches Führungszeugnis (wo verfügbar) - die Vorlage dieses Dokuments ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber verlangt werden - wir empfehlen die Vorlage bereits bei der Erstantragstellung, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • eventuell Rückflugticket

Alle Dokumente sind im Original und in Kopie vorzulegen. Alle nicht englisch- oder
deutschsprachigen Dokumente sind mit beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Für die Aufenthaltsbewilligung ist eine Pauschalgebühr von EUR 120 zu bezahlen. (EUR 90 sind im voraus an der österreichischen Botschaft im Heimatland zu zahlen, der Rest wird bei der Abholung der Aufenthaltsbewilligung in Österreich bezahlt. Bitte die Quittung aufbewahren! )

Ausnahme von Visa-Erfordernis (Sichtvermerksfreiheit)

Für einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten kannst du den Antrag auf Aufenthaltsbewilligung auch nach der Einreise in Österreich stellen. Allerdings ist es möglicherweise vorteilhaft, den Antrag bereits von zu Hause zu stellen, um nicht alle erforderlichen Dokumente mitnehmen zu müssen.

Staaten:

Andorra 3 Monate
Antigua und Barbuda 3 Monate
Argentinien 3 Monate
Australien 3 Monate
Bahamas 3 Monate
Barbados 3 Monate
Brasilien 3 Monate
Brunei 90 Tage
Chile 90 Tage
Costa Rica 3 Monate
El Salvador 90 Tage
Guatemala 3 Monate
Honduras 90 Tage
Hong Kong (nur Inhaber des Passes "Hong Kong Special Administrative Region") 90 Tage
Israel 3 Monate
Japan 6 Monate
Kanada 3 Monate
Republik Korea (Süd) 90 Tage
Kroatien 3 Monate
Liechtenstein unbefristet
Macau 90 Tage
Malaysia 3 Monate
Mauritius 3 Monate
Mazedonien* 3 Monate
Mexiko 3 Monate
Monaco 3 Monate
Montenegro* 3 Monate
Neuseeland 3 Monate
Nicaragua 3 Monate
Panama 3 Monate
Paraguay 3 Monate
San Marino 3 Monate
Schweiz unbefristet
Serbien* 3 Monate
Seychellen 3 Monate
Singapur 3 Monate
Taiwan 90 Tage
Uruguay 3 Monate
Vatikanstadt 3 Monate
Venezuela 3 Monate
Vereinigte Staaten von Amerika 3 Monate

*gilt nur für Inhaber eines biometrischen Reisepasses