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Zulassung zu Doktoratsstudien

Studierende mit ausländischen Vorstudiennachweisen, die sich um die Zulassung zu einem Doktoratsstudium bewerben, haben folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Formular "Ansuchen um Zulassung zum Studium"

2. Nachweis über das absolvierte Diplomstudium (Diplome, Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, Nachweis über eine Diplomarbeit mit Kurzbeschreibung und Beurteilung, Curriculum)

3. Bestätigung der Universität, an der das Diplomstudium abgeschlossen wurde, über die Erfüllung aller Voraussetzungen für die unmittelbare Zulassung zum entsprechenden dortigen Doktoratsstudium, gültig für das beantragte Semester.
(MUSS NICHT NACHGEWIESEN WERDEN, WENN DAS DIPLOMSTUDIUM IN EINEM EU- ODER EWR-STAAT ABSOLVIERT WURDE!)


Nach Vorliegen des Zulassungsansuchens samt den erforderlichen Beilagen werden die Unterlagen der/dem jeweiligen Fachbereichszuständigen zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Diplomstudiums hinsichtlich der Zulassung zum entsprechenden Doktoratsstudium vorgelegt. (Entfällt, wenn ein entsprechendes Abkommen über die Gleichwertigkeit von Universitätsstudien besteht.)

Es wird empfohlen, sich bereits vor oder während des Zulassungsverfahrens um die Betreuung der Dissertation zu kümmern. Zu diesem Zweck setzen Sie sich direkt mit einer Professorin bzw. einem Professor der zuständigen Fakultät in Verbindung.