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Zulassungsfristen

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Ihre Zulassungsansuchen bis spätestens 1. September für das Wintersemester und bis spätestens 1. Februar für das Sommersemester einreichen. Ansuchen, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen, können für das folgende Semester nicht mehr berücksichtigt werden.

Ausgenommen von dieser Einreichfrist sind Bewerberinnen und Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Es wird allerdings auch diesen empfohlen, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der allgemeinen Zulassungs- und Meldefrist (für das Wintersemester bis spätestens Mitte September und für das Sommersemester bis spätestens Mitte Februar) einzureichen.