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Vorlesung Öffentliches Recht I

Univ.-Prof. Dr. Barbara Leitl-Staudinger



ALLGEMEINE INFORMATIONEN


Die Vorlesung gliedert sich in einen theoretischen Teil (mit 3 Semesterwochenstunden) und einen anwendungsorientierten Teil (mit 2 Semesterwochenstunden). Die beiden Teile bauen nicht aufeinander auf, sondern laufen eigenständig nebeneinander und sollten beide besucht werden.
Im theoretischen Teil erläutert Prof. Leitl-Staudinger die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, die im weiteren Studienverlauf im Rahmen der Fächer „Verfassungsrecht“ und „Verwaltungsrecht“ des 2. Studienabschnitts vertieft werden. Behandelt werden insbesondere Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs sowie des Rechtsschutzsystems.
Im anwendungsorientierten Teil führt Prof. Leitl-Staudinger in die Grundbegriffe der Methodenlehre und in die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung einschließlich des Verfassens von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid) ein.


Ziel: Vermittlung des unabdingbaren Basiswissens sowie der methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts; Begleitung der Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Prüfungsliteratur; Aufzeigen von Zusammenhängen und Verdeutlichung besonders schwer zu verstehender Problemfelder.

TERMINE:

Die Vorlesung Öffentliches Recht I (VL Öffentliches Recht I - Theorie [DVD] und VL Öffentliches Recht I - Falllösung und Schriftsätze) wird ab 1. März 2012 online zur Verfügung stehen.