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Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I

Ass.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer



ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I unterstützt die Studierenden bei der Bewältigung des in der Vorlesung Öffentliches Recht I dargebotenen Stoffes, sie ist um Klarstellungen und Vertiefungen des Stoffes bemüht. Insbesondere wird geübt, den theoretisch-abstrakten Stoff auf konkrete Fälle umzulegen. In Übereinstimmung mit dem Fortgang der Vorlesung werden in der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I drei Tests abgehalten, die den Studierenden eine Einschätzung ihrer fachlichen Fortschritte erlauben. Sie werden auch mit der Benutzung von Rechtsdatenbanken (insbesondere RIS, CELEX usw) vertraut gemacht.
Leistungsnachweis/Prüfung: Sie müssen beim Antritt zur Fachprüfung "Öffentliches Recht I" im Rahmen der ersten Diplomprüfung die positive Absolvierung
1. einer Übung entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden und
2. einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder aus dem Fach „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden vorweisen können.
Laut neuem Studienplan dürfen die nach Z 1 und Z 2 angeführten Lehrveranstaltungen nicht aus demselben Fach sein.
Studierende, die Übung und Arbeitsgemeinschaft aus demselben Fach absolviert haben, sind nur vom Antritt zur jeweils anderen Fachprüfung ausgeschlossen.

Sie haben die Gelegenheit, drei schriftliche Klausurarbeiten anzufertigen (50 Punkte pro Arbeit). Die Stoffabgrenzung entnehmen Sie dem Terminplan. Es besteht keine Möglichkeit, eine versäumte Klausur nachzuholen.

Erlaubte Unterlagen: Unkommentierte Gesetzestexte.

Einen positiven Leistungsnachweis ("Schein") erhalten Sie, wenn Sie aus Ihren verfassten Klausurarbeiten von maximal 150 möglichen Punkten wenigstens 75,5 Punkte erreichen.

Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
Literatur: Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I, 6. Auflage (2011)


LVA TERMINE FÜR DAS SOMMERSEMESTER 2012


ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN


Datum


Inhalt


Uhrzeit

Do, 08.03.2012

Kapitel 1 - 5

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 15.03.2012

Kapitel 6 - 7

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 22.03.2012

Kapitel 8 - 9

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 29.03.2012

Kapitel 10

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 19.04.2012

Kapitel 11

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 26.04.2012

Kapitel 12 - 14

09.30 bis 11.00 Uhr

Mo, 30.04.2012

1. Klausur (Kapitel 1 - 11)

17.15 bis 18.45 Uhr

Do, 10.05.2012

Kapitel 15 - 17

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 24.05.2012

Kapitel 18

09.30 bis 11.00 Uhr

Mi, 30.05.2012

2. Klausur (Kapitel 1 - 16)

17.15 bis 18.45 Uhr

Do, 14.06.2012

Kapitel 19 - 20

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 21.06.2012

Kapitel 21 - 22

09.30 bis 11.00 Uhr

Do, 28.06.2012

Kapitel 23 - 27

09.30 bis 11.00 Uhr

Mi, 04.07.2012

3. Klausur (Kapitel 1 - 27)

17.15 bis 18.45 Uhr

Anmeldung: Für Präsenzstudierende ist eine Teilnahme im Studio (Petrinumstraße 12, 4040 Linz) möglich - Anmeldungen bitte über die KUSSS (http://www.kusss.jku.at). Multimediastudierende die live im Studio teilnehmen möchten, melden sich bitte per E-Mail (imoer@jku.at) an.





UNTERLAGEN ZUM DOWNLOAD


Unterlagen für das SS 2012:

Unterlagen für das WS 2011/12:

Unterlagen für das WS 2010/11 und SS 2011:

Unterlagen für das Sommersemester 2010: