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Übung Öffentliches Recht I

Ass.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer



ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Ziel der Übung Öffentliches Recht I ist es, die Anwendung des theoretischen Stoffes der Vorlesung Öffentliches Recht I in Fällen zu vermitteln bzw zu wiederholen. Weiters dient die Übung der Vorbereitung auf den Fachprüfungsteil „Schriftsatz“ durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen (Antrag und Bescheid). Dabei werden die Studierenden auf den fachlichen Standard der Prüfungsarbeiten der schriftlichen Fachprüfung Öffentliches Recht I herangeführt.
Einstiegsvoraussetzungen: Gute Kenntnisse des Stoffes der Vorlesung "Öffentliches Recht I", nach Möglichkeit positive Absolvierung einer Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I.
Leistungsnachweis/Prüfung: Sie müssen beim Antritt zur Fachprüfung "Öffentliches Recht I" im Rahmen der ersten Diplomprüfung die positive Absolvierung
1. einer Übung entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden und
2. einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder aus dem Fach „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden vorweisen können.
Laut neuem Studienplan dürfen die nach Z 1 und Z 2 angeführten Lehrveranstaltungen nicht aus demselben Fach sein.
Studierende, die Übung und Arbeitsgemeinschaft aus demselben Fach absolviert haben, sind nur vom Antritt zur jeweils anderen Fachprüfung ausgeschlossen.

Sie haben die Gelegenheit, vier schriftliche Klausurarbeiten anzufertigen (50 Punkte pro Arbeit).Es besteht keine Möglichkeit, eine versäumte Klausur nachzuholen. Die Prüfungsarbeiten bestehen aus einem Teil A mit offenen Fragen und einem Teil B, in dem Sie einen Schriftsatz (Antrag oder Bescheid) verfassen. Die positive Beurteilung der Teilnahme an der Übung erfolgt nach den drei besten Prüfungsarbeiten.


Erlaubte Unterlagen: Unkommentierte Gesetzestexte.

Einen positiven Leistungsnachweis ("Schein") erhalten Sie, wenn Sie aus Ihren verfassten Klausurarbeiten von maximal 150 Punkten wenigstens 75,5 Punkte erreichen.

Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
Literatur: Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I, 6. Auflage (2011)


LVA TERMINE FÜR DAS SOMMERSEMESTER 2012



ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN


Datum


Inhalt


Uhrzeit

Do, 08.03.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Do, 15.03.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Do, 22.03.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Do, 29.03.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Mi, 18.04.2012

1. Klausur

17.15 bis 19.15 Uhr

Do, 26.04.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Mi, 02.05.2012

2. Klausur

17.15 bis 19.15 Uhr

Do, 10.05.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Mo, 14.05.2012

3. Klausur

17.15 bis 19.15 Uhr

Do, 24.05.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Do, 31.05.2012

4. Klausur

17.15 bis 19.15 Uhr

Do, 14.06.2012

LV

15.30 bis 17.00 Uhr

Anmeldung: Für Präsenzstudierende ist eine Teilnahme im Studio (Petrinumstraße 12, 4040 Linz) möglich – Anmeldungen bitte über die KUSSS (http://www.kusss.jku.at). Multimediastudierende die live im Studio teilnehmen möchten, melden sich bitte per E-Mail (imoer@jku.at) an.





UNTERLAGEN ZUM DOWNLOAD


Unterlagen für das Sommersemester 2012:

Unterlagen für das Wintersemester 2011/12:

Unterlagen für das Sommersemester 2011:

Unterlagen für das Wintersemester 2010/11: