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Tagungsbericht
35. Österreichischer Völkerrechtstag
Unter der Leitung seines Vorstands, A.Univ.Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier, LL.M. (London), hat das Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Johannes Kepler Universität Linz den 35. Österreichischen Völkerrechtstag von 27. bis 29. Mai 2010 in Freistadt organisiert und durchgeführt.
Der Österreichische Völkerrechtstag ist eine lose Vereinigung der Mitglieder der Institute und Abteilungen für Völkerrecht an den österreichischen Universitäten und der in der Praxis des Völkerrechts Tätigen (dies schließt etwa das Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten und die Diplomatische Akademie, aber auch den juristischen Dienst des Verteidigungsministeriums ein). Die jährliche Tagung wird im Wechsel von den Völkerrechtsinstituten, mitunter auch in Kooperation mit Partnerinstituten im benachbarten Ausland oder mit dem BMEIA, organisiert und befasst sich entweder mit einem bestimmten Themenschwerpunkt oder aber mit aktuellen Entwicklungen im Völkerrecht.
Die diesjährige Tagung stand ganz im Zeichen aktueller Entwicklungen: Im ersten Panel unter dem Vorsitz von em. O.Univ.Prof. Dr. Heribert Franz Köck M.C.L. (Ann Arbor), dem früheren Vorstand des veranstaltenden Instituts, referierte A.Univ.Prof. Dr. Hubert Isak, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Karl-Franzens-Universität Graz, über die Neuerungen des Lissabon-Vertrags zur völkerrechtlichen Rolle und Position der Europäischen Union, vom Aufbau eines eigenen diplomatischen Dienstes bis zu Grundsatzfragen des Grundrechtsschutzes angesichts des geplanten Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention und den möglichen Jurisdiktionskonflikten zwischen den Gerichtshöfen der EU einerseits und dem Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg andererseits. Daran schloss Univ.Doz. Dr. Michael Reiterer, Botschafter der EU in der Schweiz und Liechtenstein, die Sicht des Praktikers über die "Governance"-Rolle der EU in ihren internationalen Beziehungen.
Ein ganzes Panel bestritt das Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten unter dem Vorsitz von Hon.Prof. Botschafter a.D. Dr. Erich Kussbach. Angeführt vom Leiter des Büros, Botschafter Dr. Helmut Tichy, referierten Gesandter MMag. Gregor Schusterschitz, Gesandter Dr. Andreas Kumin, Mag. Nadia Kalb und Gesandter Mag Engelbert Theuermann, über die aktuellen Entwicklungen in der völkerrechtlichen Praxis wie die Probleme der AUA-Verkehrsrechte nach Russland (man vergleiche dazu den Kommentar von A.Univ.Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier in der Wiener Zeitung), die Schnittstellenprobleme zwischen Europäischer Union und Europäischer Menschenrechtskonvention (die Hubert Isak zuvor aus theoretischer Perspektive behandelt hatte), die Bestrebungen zur Definition der "Aggression" als Straftatbestand im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court, ICC) und zur UN-Sicherheitsrats-Resolution zum Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten. An letzterer hat Österreich besonderen Anteil, hat es doch zum inzwischen dritten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen für zwei Jahre einen Sitz im Sicherheitsrat als nicht ständiges Mitglied inne.
Eine der spektakulärsten, wenngleich von der Öffentlichkeit wenig beachteten, jüngsten Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Völkerrecht und österreichischem nationalen Recht hängt mit der Tatsache zusammen, dass Österreich -- fast 20 Jahre nach dem neuntägigen Raumflug von D.I. Franz Viehböck im Oktober 1991 mit Sojus TM-13 -- dem "Klub" der Weltraumnationen beitritt. Unter dem Panelvorsitz von Univ.Prof.i.R. Dr. Manfred Rotter (ebenso ein ehemaliger Vorstand des hiesigen Völkerrechtsinstituts) stellte Univ.Ass. Mag. Boris Levchev von der Paris-Lodron-Universität Salzburg das BRITE AT (BrightTargetExplorer) Projekt vor, in dem zwei österreichische Satelliten, UniBRITE und TUGSAT der Universität Wien und der TU Graz mittels differentieller Photometrie die Lichtemissionen hell leuchtender massereicher Sterne untersuchen und daraus Rückschlüsse über ihre Zusammensetzung ermöglichen sollen. Zwar handelt es sich bei den Satelliten "nur" um so genannte "Klein"- oder Nanosatelliten (sie sind nur etwa 20 x 20 x 20 Zentimeter groß und nur einige kg schwer), doch wird ihr Start im Jahr 2011 alle völkerrechtlichen Konsequenzen auslösen, die ein Startstaat bzw. Registerstaat eines Raumfahrzeugs zu tragen hat -- bis hin zur möglichen Haftung bei Unglücksfällen. Österreich gehört zu den wenigen Staaten, die alle fünf Weltraumverträge (Weltraumvertrag, Haftungsvertrag, Rückführungsvertrag, Registrierungsvertrag und Mondvertrag) ratifiziert haben, über deren Rechtsregime A.Univ.Prof. Dr. Irmgard Marboe vom Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien und Vorsitzende des National Point of Contact (NPOC) Austria des European Center for Space Law (ECSL), eine Übersicht gab. Daran schloss sich die Präsentation des Entwurfes für ein österreichisches Weltraumgesetz durch A.Univ.Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier, LL.M. (London), Vorstand des Instituts für Völkerrecht an der JKU, an, das Fragen der Zulassung und Registrierung von Weltraumaktivitäten und Weltraumgegenständen sowie Fragen der Haftung und Versicherung regeln soll. Der Entwurf stammt von den Professoren Marboe und Stadlmeier, die auch regelmäßig an den Sitzungen des Rechtsunterausschusses des UN-Ausschusses über die friedliche Nutzung des Weltraums (UNCOPUOS, United Nations Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, ein Unterorgan der UN-Generalversammlung) teilnehmen, und wird derzeit in einer interministeriellen Arbeitsgruppe diskutiert. Dieser Teil der Tagung fand großes Interesse bei den Medien, was sich in ausführlicher Berichterstattung im Rechtspanorama der "Presse" vom 31. Mai niederschlug.
Am letzten Vormittag stellten unter dem Vorsitz von Dr. Franz Leidenmühler, Staff Scientist am Institut für Völkerrecht der JKU, A.Univ.Prof. Dr. Erich Schweighofer und Univ.Ass. Mag. Anton Geist von der Universität Wien das Forschungsprojekt CARE zur diplomatischen und konsularischen Unterstützung von EU-Staatsangehörigen samt der dazu gehörigen Datenbank sowie A.Univ.Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier von der JKU die Datenbank www.luftfahrtrecht.at, eine kommentierte Sammlung von Normen, Judikatur und Sekundärliteratur zum internationalen, europäischen und österreichischen Luftfahrtrecht, die sich mit 4000 usern und 300 täglichen Zugriffen bei Flight Training Organisations und der Verwaltung bereits großer Beliebtheit erfreut, vor. Eine Debatte zu Fragen der Studienplanentwicklung, der Personalpolitik und ersten Erfahrungen mit der Universitätsautonomie unter den Vertretern der österreichischen Völkerrechtsinstitute rundete die Tagung ab.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich vom Programm ebenso angetan wie vom Ambiente der Stadt Freistadt insgesamt und des Tagungsortes im Veranstaltungszentrum Salzhof, wozu der herzliche Empfang am Begrüßungsabend im Bräuhaus der Braucommune Freistadt, die Unterstützung und persönliche Begrüßung durch den Bürgermeister der Stadtgemeinde Freistadt, Mag. Christian Jachs, und die Einladung des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, Dr. Michael Spindelegger, Wesentliches beitrugen. Das veranstaltende Institut für Völkerrecht der JKU hat unter neuer Leitung mit dieser Tagung seinen Ruf in der international law community gefestigt und sich einmal mehr als völkerrechtliche Avantgarde positioniert.


